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09. Februar 2010 01:06 Uhr

BZ-Interview

Schweizer Politiker: "Für uns ist das Diebstahl"

Wie steht es um das Verhältnis zwischen Schweizern und Deutschen? Ein Interview mit Jean-Daniel Gerber, dem Schweizer Staatssekretär für Wirtschaft, über Bankdaten, einen neuen Umgangston und die Handwerkerkaution.

  1. Jean-Daniel Gerber: „Für uns ist das ein Diebstahl“ Foto: Marcel Bieri

BZ: Herr Gerber, wie sind die Deutsch-Schweizer Wirtschaftsbeziehungen?
Gerber: Wir sind stark ineinander verwoben. Deutschland ist mit Abstand unser wichtigster Handelspartner, wobei Baden-Württemberg den Löwenanteil unserer Exporte aufnimmt. Aber auch für Deutschland ist die Schweiz nicht ganz unwichtig: 250000 Deutsche leben in der Schweiz. Sieben Millionen Schweizer kaufen etwa halb so viel von Deutschland wie 300 Millionen Amerikaner. Deutschland exportiert mehr Waren in die Schweiz als nach Russland, China oder Japan. Weit über 40000 Südbadener arbeiten in den Grenzkantonen.

BZ: Der Schweizer Boulevard greift die Deutschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, heftig an, dabei ist die Schweizer Wirtschaft abhängig von deutschen Akademikern und Facharbeitern.
Gerber: Das ist ja keine neue Erfahrung. 1871 gab es Demonstrationen in der Schweiz, weil es angeblich zu viele Deutsche gäbe. Würden proportional gleich viele Schweizer in Deutschland leben wie Deutsche in der Schweiz, käme es wohl zu ähnlichen Reaktionen. Deutsche haben den Vorteil, dass sie sich leicht integrieren, da sie dem gleichen Kulturkreis angehören. Ja, wir sind abhängig, aber noch einmal: Die Abhängigkeit ist gegenseitig. Beide profitieren davon.

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BZ: Wie sehr leiden die Wirtschaftsbeziehungen unter dem Streit um die CD mit gestohlenen Bankdaten?
Gerber: Das hat sicher zu einer Verschlechterung der allgemeinen Atmosphäre geführt. Hier treffen zwei Gesetzgebungen aufeinander, unterschiedliche Interessen. Für uns ist das ein Diebstahl, und der wird in Deutschland durch den Kauf der CD noch fürstlich belohnt. Das führt in der Schweiz zu Unverständnis.

BZ: Also ist Streit unvermeidlich.
Gerber: Auch wenn das jetzt die Beziehung zu Deutschland belastet, haben wir kein Interesse daran, dass sich das Verhältnis verschlechtert. Immerhin hat sich der Umgangston verändert. Das wissen wir sehr zu schätzen. Wolfgang Schäuble hat Kontakt zu unserem Finanzminister Merz aufgenommen. Schäubles Vorgänger, Finanzminister Steinbrück, hat meist über die Medien polemisiert. Steter Dialog mit einem befreundeten Staat war wohl ein Fremdwort für ihn. Wie ich aber eingangs erwähnte, sind unsere Wirtschaftsbeziehungen so eng, dass diese kaum nachhaltig beeinträchtigt werden.

BZ: Welches Mittel hat die Schweiz überhaupt, um sich wie jetzt gegen die deutsche Vorgehensweise zu wehren?
Gerber: Beantworte ich diese Frage, hieße es sofort, die Schweiz würde drohen und erst noch über die Medien. Ich will nicht in die Fußstapfen des Herrn Steinbrück treten. Aber klar machen wir Überlegungen. Im März findet die nächste Runde der Verhandlungen zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen statt. Vorher werden wir kaum unsere Karten auf den Tisch legen.

BZ: Die Schweiz unterscheidet zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wie lange noch?
Gerber: Wir haben uns nach OECD-Standards auf internationaler Ebene dazu bereit erklärt, Auskunft zu geben, wenn der Name der Bank und des Klienten bekannt sind, unabhängig davon, ob es sich um Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug handelt. Innerhalb der Schweiz bleibt diese Unterscheidung aber erhalten.

BZ: Könnte die Diskussion um die Bankdaten-CD zu einem Dammbruch für das Schweizer Bankgeheimnis führen?
Gerber: Wir haben den internationalen Standard akzeptiert. Ein anderer als der der OECD existiert nicht. Die Schweiz hat mittlerweile zwölf Doppelbesteuerungsabkommen gemäß OECD-Richtlinien geschlossen, mit Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder den USA. Von Dammbruch könnte man andersherum sprechen, weil sich Deutschland neuerdings mit Mitteln bedient, die wir als unlauter einstufen.

BZ: Der Diebstahl der Bankdaten hat neben dem Imageschaden für Schweizer Banken auch wirtschaftliche Folgen. Wird es aus der Schweiz eine strafrechtliche Verfolgung des Datendiebs geben?
Gerber: Nach Schweizer Recht muss der Dieb zur Rechenschaft gezogen werden. Klage wurde jedoch noch nicht erhoben. Amtshilfe wird die Schweiz aufgrund gestohlener Daten keine leisten.

BZ: Wahrscheinlich ist, dass sich das Schweizer Bundesgericht bald mit der Handwerkerkaution in Baselland befassen wird, die vom Kantonsgericht ins Liestal als nicht rechtens beurteilt wurde.
Gerber: Die entsandten Arbeitskräfte haben seit der Einführung der Personenfreizügigkeit außerordentliche Zuwachsraten. 2005 waren es über 26 000, im Rezessionsjahr 2009 sogar 31 500. Der Großteil dieser Unternehmer und Angestellten kommt aus dem südbadischen Raum. Der Grundgedanke der Kaution ist, dass sich alle Handwerker, ob Schweizer oder Deutsche, an die zwischen den Schweizer Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossenen Gesamtarbeitsverträge halten. Bei Verletzung dieser Verträge können Ansprüche nicht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Die bezeichnen sich als zuständig.

BZ: Ein weiterer Streitpunkt zwischen Deutschen und Schweizern ist das Überflugverbot zum Flughafen Zürich. Wie sehr hemmt das die Wirtschaft?
Gerber: Der Flughafenbetrieb wird dadurch sehr eingeschränkt, einerseits wegen Begrenzungen bei der Flugkapazität und andererseits hinsichtlich der Lärmauswirkungen. Der Flughafen hat für unsere Wirtschaft und auch für die Nachbarregionen eine große Bedeutung. Wir haben alle ein großes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts. Sie soll für alle Parteien akzeptabel sein. Nach Durchführung der von Bundeskanzlerin Merkel initiierten Lärmbelastungsanalyse steht fest, dass Deutschland nur einen sehr kleinen Teil der Lärmimmissionen trägt. Wir sind überzeugt, dass das wichtigste Element für eine erfolgreiche Lösung die beidseitige Bereitschaft ist, den Konflikt aus einer grenzüberschreitenden Perspektive zu betrachten.

BZ: Wie könnte eine Lösung aussehen?
Gerber: Die Schweiz wird im Frühjahr wie vereinbart einen Vorschlag zur Regelung des Problems unterbreiten. Unser Vorschlag wird auf drei Säulen basieren: der Lärmbelastungsanalyse, dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Bestreben, dem Flughafen Zürich eine optimale Betriebsweise unter den Aspekten Sicherheit, Lärmschutz und Leistungsfähigkeit zu ermöglichen.

Autor: Arne Bensiek