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17. März 2010
Weniger Macht für die Richter
Der türkische Regierungschef Erdogan plant eine Verfassungsreform / Ziel: Echte Gewaltenteilung.
ATHEN. Die seit Jahren in der Türkei diskutierte Verfassungsreform scheint endlich in Gang zu kommen: Die islamisch-konservative Regierung will dem Parlament noch in diesem Monat Änderungsvorschläge für 13 Verfassungsartikel vorlegen, kündigte Justizminister Sadullah Ergin an.
Die Reform betrifft vor allem die Rolle der Justiz. Die Befugnisse der Gerichte sollen demnach eingeschränkt, Verbote politischer Parteien erschwert werden. Politische Gegner von Ministerpräsident Tayyip Erdogan fürchten, die Regierung wolle die Justiz unterwerfen, um die "Islamisierung" des Landes voranzutreiben; die Anhänger der Regierung dagegen sehen die Reform als wichtige Voraussetzung für die weitere Annäherung der Türkei an die Europäische Union.
Die EU selbst hat mehrfach eine Reform der türkischen Verfassung angemahnt. Diese stammt aus dem Jahr 1982 und trägt die Handschrift der damals in der Türkei herrschenden Militärs. Justizminister Ergin sagt, die geplanten Änderungen seien notwendig, um das Justiz-Kapitel in den EU-Beitrittsverhandlungen eröffnen zu können. "Das Problem in der Türkei ist, dass die Justiz sich eine Rolle über dem Parlament anmaßt und ihre eigenen Regeln macht", sagt Ergin. Mit der geplanten Verfassungsänderung wolle die Regierung eine echte Gewaltenteilung etablieren. So soll der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK), der über die Besetzung wichtiger Ämter im Justizapparat entscheidet, von sieben auf 21 Mitglieder erweitert werden. Ein Drittel davon soll künftig das Parlament berufen.
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Veränderungen dürfte die geplante Reform auch für das türkische Verfassungsgericht bringen. Erst vor zwei Jahren war die islamisch-konservative Regierungspartei AKP ganz knapp einem Verbot durch die Verfassungsrichter entgangen. Seit dem Ende der Militärdiktatur 1983 hat das Verfassungsgericht bereits 19 politische Parteien verboten. Solche Verfahren will die Regierung nun erschweren. Die geplante Änderung ist nicht nur deshalb politisch brisant, weil in der Türkei seit Wochen Gerüchte umlaufen, wonach Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya bereits einen neuen Verbotsantrag gegen die AKP ausarbeite.
Auch vor dem Hintergrund des Machtkampfes zwischen der Regierung und den Militärs ist die Verfassungsänderung ein heißes Eisen – gegen rund 70 aktive und ehemalige Offiziere wird derzeit wegen angeblicher Putschpläne gegen Erdogan ermittelt. Neben der Armee gilt die Justiz als wichtigste Säule der weltlichen Staatsordnung. Der Verfassungsrichter Hasan Gerceker warf der Regierung bereits vor, sie versuche, die Justiz zu "politisieren". Ministerpräsident Erdogan dagegen sagt, mit den geplanten Änderungen solle das türkische Grundgesetz den Normen der europäischen Demokratie angepasst werden.
Die Oppositionsparteien wollen der Reform allerdings nicht zustimmen. Und mit ihren 337 Abgeordneten verfügt die AKP im 550 Sitze zählenden Parlament nicht über jene Zweidrittelmehrheit, die für die Änderung nötig wäre. Sie könnte die Verfassungsänderung allerdings mit einer Dreifünftelmehrheit von 330 Stimmen verabschieden und dann per Volksabstimmung billigen lassen. Ein solches Referendum würde jedoch das politische Klima, das ohnehin wegen der Putschgerüchte gereizt ist, weiter anheizen. Staatspräsident Abdullah Gül bemüht sich deshalb jetzt in Gesprächen mit den Führern der anderen Parteien, doch noch eine breite Mehrheit für die Reform zu finden.
Autor: Gerd Höhler
