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23. Juni 2012
Ärzte können nicht bestochen werden
Bundesgerichtshof: Es gibt derzeit keine Strafnorm, die die Korruption von Ärzten unter Strafe stellt.
KARLSRUHE. Ärzte können derzeit nicht wegen Korruption bestraft werden. Dies entschied jetzt der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Grundsatzurteil. Derzeit existiere im Strafgesetzbuch keine Norm, die Bestechung von Ärzten unter Strafe stellt.
Der Karlsruher Richter korrigierten damit ein Piloturteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2010. Dort waren ein Kassenarzt und eine Pharma-Referentin des Generika-Herstellers Ratiopharm zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Arzneimittel-Unternehmen hatte mit Ärzten ein Prämiensystem vereinbart. Danach bekamen Ärzte, die vorrangig Ratiopharm-Produkte verschrieben, als Belohnung fünf Prozent vom Herstellerpreis. Das Geld wurde als Honorar für wissenschaftliche Vorträge getarnt. Die Frau hatte nachweislich mehreren Ärzten Schecks in Höhe von insgesamt 18 000 Euro übergeben.
Der große Strafsenat des BGH, dem elf Richter angehören, prüfte nun, ob eine Bestechung von Amtsträgern (Paragraph 334 Strafgesetzbuch) oder eine Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Paragraph 299) vorliegt. Doch die Richter verneinten beides. Kassenärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkasse. Sie seien vielmehr Freiberufler, die von den Patienten frei ausgewählt werden können.
Die Entscheidung kommt durchaus überraschend. In einem anderen Verfahren hatte im Mai 2011 der 3. BGH-Strafsenat angedeutet, dass er eine Strafbarkeit der Ärztekorruption annehme. Auch die Bundesanwaltschaft hatte auf Strafbarkeit plädiert. Doch nach der Grundsatzentscheidung können Ärzte, die ihre Verschreibungen (auch) danach ausrichten, von welchen Firmen sie Geschenke bekommen, bis auf Weiteres nicht mehr bestraft werden. Auch die schmierenden Firmen bleiben straffrei. Bei dieser Rechtslage muss es aber nicht bleiben. "Es ist nun Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob Ärztekorruption strafbar sein soll oder nicht", sagte BGH-Sprecherin Karin Milger.
Die SPD hatte bereits im November 2010 im Bundestag beantragt, die Korruption von Ärzten ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Als der Antrag im Mai 2011 beraten wurde, fanden ihn aber fast alle Fraktionen unnötig, man solle doch erst einmal die Entscheidung des BGH abwarten. Nun müssen die Parteien aber bald Farbe bekennen. Für die SPD hat ihr Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Freitag sofort angekündigt: "Wir werden jetzt schnell einen Gesetzentwurf vorlegen." (Aktenzeichen: GSSt 2/11)
Autor: Christian Rath
3 Kommentare
Die veröffentlichten Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
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Peter Rapp
Registriert seit: 25.09.2009
Kommentare: 687
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23. Juni 2012 - 01:28 Uhr
Lassen wir mal die Dunkelziffer den Dunkelmännern ? Danke !
Was ist heute passiert ? Ein ziemlich hohes Gericht hat einen (1) Fall entschieden. Und dabei festgestellt, dass es bis heute gesetzwidrig ist, wenn Krankenkassen freiberufliche Ärzte als ihre eigenen Amtsträger oder Beauftragten betrachten und missbrauchen.
Lassen wir mal den Pfuusball beiseite ? Danke ! Was ist heute noch passiert ? Ein ziemlich hohes Gericht hat im Grundsatz entschieden, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen darf, wenn eine Pharmafirma Ärzten Geldgeschenke macht. Das Gericht hatte zwar leider andere Geschäftsbeziehungen gar nicht betrachtet, also wohl eine etwas eingeengte Optik, aber nach halbwegs bürgerlichem Rechtsempfinden wohl erneut schlicht Recht.
Lassen wir mal Bertels Manni und seine Monopolschreiber außer acht ? Danke !
Das Gericht hat nämlich dem Gesetzgeber noch was ins Pflichtenheft geschrieben, und das ist wirklich beachtenswert. Dieser soll nämlich eine Gesetzeslage schaffen, in der Gelddreingaben der Industrie mit rechten Dingen überhaupt nicht vereinbar sind.
Bravo ! Wobei wir zwangslos bei der Rabattverträgen wären, die irgendwelche Krawattenträger in irgendwelchen Krankenkassen ständig wieder von vorn mit irgendwelchen Pillenfirmen aushandeln,
diese allerdings nach geltender Gesetzeslage, also nach dem Willen eines Herrn Franzs Knieps von der AOK und seiner Exministerin Ulla Schmidt geheim halten d ü r f e n,
und die den Patientinnen und Patienten im Land
das Leben vollkommen unnötig schwermachen.
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Bernice Bacheberle
Registriert seit: 27.02.2010
Kommentare: 2017
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23. Juni 2012 - 09:38 Uhr
Die Ärzte sind ihren Patienten verpflichtet.
Wer sich von der Pharma-Industrie kaufen lässt, betrügt seine Patienten, denn die müssen diesen Betrag über die Kassenbeiträge nachzahlen. Außerdem ist nicht für jeden Patienten die gleiche Marke das richtige Medikament. Und dabei handeln Ärzte verantwortungslos, sie missbrauchen das Vertrauen der Patienten, die immer darauf vertrauen, dass der Arzt ihres Vertrauens das für sie am besten geeignete Medikament verschreibt.
Dafür muss es doch einen Paragrafen geben? Wenn nicht, muss der schnellstens ins Gesetz geschrieben werden.
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Peter Rapp
Registriert seit: 25.09.2009
Kommentare: 687
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23. Juni 2012 - 18:06 Uhr
Hand aufs Herz, Gnädigste, wir sind uns einig, das ist wirklich selten:
„... ist nicht für jeden Patienten die gleiche Marke das richtige Medikament...“
Genau das steht da oben. Wenn Sie eben die Güte haben, diese Aussage auf die Rabattmedikamente der Kranken Kassen anzuwenden, dann sind wir uns schon wieder einig, denn die Patienten können sich eben tatsächlich nur noch drauf verlassen, dass ihnen die Kasse bloß noch das Billigste zukommen lässt.
So, und wenn Sie jetzt noch wissen, dass die Kassen diese Rabattverträge g e h e i m halten dürfen (OT Ulla Schmidt: „die Krankenkassen sollen ihre Geschäftsgeheimnisse behalten dürfen“), dann kriegen Sie eine Ahnung davon, wo die wirkliche große Korruption hockt, und sich auch eine Dunkelziffer aus dem Ärmel zaubern. Zuletzt waren sie glaub ich bei zwanzig Milliarden Überschüsse, die Kranken Kassen.
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