Das Gießener Amtsgericht hat Kristina Hänel verurteilt, weil sie auf ihrer Website für Abtreibungen warb. Ärzte und Politiker kritisieren den zitierten Paragrafen, der aus der Nazi-Zeit stammt.
Das Amtsgericht Gießen hat eine Ärztin wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Allgemeinmedizinerin habe im Internet über Abtreibungsmöglichkeiten informiert und damit gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verstoßen, sagte die Richterin am Freitag in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil folgte ...