Strafbare Beleidigungen gibt es im Internet zuhauf. Gemeldet oder angezeigt werden nur die wenigsten. Nach den Morden in Halle will die Politik das ändern – einen richtigen Plan hat sie bisher aber nicht.
Stefan B., der Attentäter von Halle, mag strafrechtlich gesehen ein Einzeltäter sein. Er wurde aber laut ersten Ermittlungen radikalisiert durch eine hasserfüllte rechtsextremistische Szene im Internet, deren Beifall er sich mit seiner Tat offenkundig erhoffte. Dazu übertrug er die mit einer Helmkamera gemachten Aufnahmen ins Netz und wandte sich in englischer Sprache ans einschlägige internationale ...