Maximal zwei Wochen lang soll es bis zu 90 Prozent des Nettogehalts geben / Rechtsanspruch auf Teilzeit zur Angehörigenpflege.
BERLIN. Vor drei Jahren hatte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eine schöne Idee: Sie wollte Arbeitnehmern, die sich nebenher um pflegebedürftige Angehörige kümmern, das Leben erleichtern. Zu diesem Zweck erfand sie die sogenannte ...