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01. März 2010

Behinderte können sich einklagen

Der Druck auf die Politik wächst: Immer mehr Eltern wollen, dass ihr behindertes Kind eine Regelschule besucht.

Seit einem Jahr gilt auch in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie garantiert allen Schülern mit einem geistigen und körperlichen Handicap das Recht, zusammen mit ihren gesunden Alterskollegen unterrichtet zu werden. Immer mehr Eltern behinderter Kinder bestehen auf diesem Recht. Sie wollen selbst entscheiden, in welche Schule ihre Kind geht.

Diese Eltern haben gute Chancen, einen Platz in einer Regelschule einzuklagen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des renommierten Mannheimer Völkerrechtlers Eibe Riedel. Der Regelschule sei grundsätzlich Vorrang einzuräumen, heißt es dort. Der Staat müsse nun beweisen, warum im Einzelfall eine gemeinsamer Schulbesuch nicht möglich sei. Die Länder seien zudem zur zügigen Anpassung ihrer Schulsysteme verpflichtet und müssten Qualitätskriterien entwickeln.

Für Eltern, die für ihr Kind einen Platz in einer regulären Schule wollen, soll das Gutachten als juristische Argumentationshilfe dienen. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Musterprozess geführt wird.

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Dass alle Schüler mit Behinderungen das Recht auf den Besuch einer Regelschule haben, bedeutet aber nicht die Abschaffung der Sonder- und Förderschulen. Sie sollen als Ausnahme fortbestehen oder zu Kompetenzzentren umgebaut werden, von denen aus die Betreuung in Regelschulen mitorganisiert wird. Die Erfahrung in anderen Länder zeigt, dass es meist lange Zeit zwei Systeme gibt, die immer weiter zusammenwachsen.

Die ursprünglichen Gründe für eigene Schulen für Behinderte waren durchaus achtbar. Nach der mörderischen Euthanasiepolitik der Nazis ließ sich das teure Sonderschulwesen als Teil der Wiedergutmachung an den Behinderten verstehen. Auf dem Feld der Heilpädagogik ist Deutschland international bis heute führend. Deutschland baute seine Spezialschulen immer weiter aus; auch noch, als andernorts längst die Integration gefordert wurde.

"Wir brauchen zwar Sonderpädagogen, aber keine Sonderschulen", sagt hingegen Ulf Preuss-Lausitz, Professor für Erziehungswissenschaft und Sprecher der Arbeitgemeinschaft Gemeinsame Erziehung . "Die Kompetenz der Sonderpädagogen kann sich im gemeinsamen Unterricht am besten entfalten." Auch Schüler ohne Behinderung, so die Befürworter der inklusiven Schule, könnten von den Neuerungen profitieren und vom Umgang mit behinderten Menschen lernen.

In Baden-Württemberg soll die Sonderschulpflicht in den kommenden Jahren wegfallen. Bereits im nächsten Schuljahr soll in einigen Klassen mit dem gemeinsamen Unterricht begonnen werden. Doch Eltern, die für ihr behindertes Kind einen Platz in einer Regelschule suchen, sind oft auf sich gestellt und müssen um einen Platz in der Regelschule betteln. Meist ohne Erfolg – mangels Geld oder Stellen könne eine angemessene Betreuung nicht gewährleistet werden, lautet das Argument der Schulleiter.

Wie es anders gehen kann, zeigt ein Blick nach Basel: Dort gibt es mittlerweile 22 Integrationsklassen. Bis zu 20 Regelschüler und vier geistig behinderte Kinder werden von einer Lehrerin und einer Heilpädagogin unterrichtet. Für die Kinder der Regelschule gilt der normale Lehrplan, die Kinder mit Behinderung lernen nach individuellen Lehrplänen. Eine Begleitstudie zeigt, dass die Regelschüler dieser Klassen die gleichen Lernziele erreichen wie jene in "normalen" Klassen. Doch nicht allen behinderten Kindern nützt das Miteinander: Ein Kind mit Down-Syndrom profitiere in einer Regelklasse, eines mit einem schweren Autismus nicht, heißt es in der Studie. Und: In der Sekundarstufe könnten die meisten dem Stoff nicht mehr folgen.

Aussitzen geht nicht. In zwei Jahren muss die Bundesregierung den Vereinten Nationen Bericht über die Inklusion erstatten. Es wäre peinlich, wenn keine Fortschritte vermeldet werden könnten.

Autor: Petra Kistler