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04. Februar 2012

Berlin muss nicht entschädigen

NS-Opfer können nicht mehr in Italien klagen / Internationaler Gerichtshof in Den Haag lehnt individuelle Ansprüche ab.

Die Opfer deutscher Kriegsverbrechen können nicht vor ausländischen Gerichten gegen Deutschland klagen. Dem steht das Prinzip der Staatenimmunität entgegen. Das entschied jetzt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Eine Klage der Bundesregierung hatte dabei Erfolg.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch mehrere Urteile des italienischen Kassationsgerichtshofs. Ab 2004 sprach er den Opfern deutscher Weltkriegsverbrechen Schadensersatz gegen Deutschland zu.

Konkret ging es um verschiedene Gruppen: Italiener, die nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt wurden, sowie die Hinterbliebenen deutscher Weltkriegsmassaker in Italien und Griechenland. Die Griechen hatten in Italien geklagt, weil sie ihre Forderungen zu Hause und in Deutschland nicht durchsetzen konnten (siehe Text unten).

Deutschland erkannte zwar an, dass es sich jeweils um großes Unrecht handelte. Eine individuelle Entschädigung der Betroffenen wurde aber abgelehnt, Deutschland habe schon genug Entschädigung geleistet. Vor allem aber dürften italienische Richter nicht einfach Deutschland zu Zahlungen verurteilen. Unter Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) beschloss die Bundesregierung deshalb 2008, Italien beim IGH zu verklagen.

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Das Prinzip der Staatenimmunität besagt, dass kein Staat über einen anderen Staat zu Gericht sitzen soll. Deshalb müssen nach einem Krieg die Entschädigungen (Reparationen) von den beteiligten Regierungen ausgehandelt werden und können nicht einseitig von (gezielt ausgesuchten) Gerichten festgelegt werden.

Zwar akzeptiert auch die italienische Regierung im Prinzip die Staatenimmunität. Doch in den konkreten Fällen müsse sie durchbrochen werden, argumentierte Italien bei der mündlichen Verhandlung in Den Haag. Denn es gehe um besonders schwere Verbrechen, und die Hinterbliebenen hätten sonst keine andere Chance, von Deutschland Schadensersatz zu erhalten.

Beide Argumente lehnte der 15-köpfige IGH nun mit 12 zu 3 Richterstimmen ab. Die Staatenimmunität beruhe auf Völkergewohnheitsrecht. Dieses könne sich zwar ändern, wenn sich die Rechtsüberzeugung und die Praxis der Staaten änderten; für eine solche Weiterentwicklung gebe es aber kaum Anhaltspunkte in der Rechtsprechung anderer Staaten, so der japanische IGH-Präsident Hisashi Owada.

Ein erwartetes Urteil

Mit 14 zu 1 Richterstimmen rügte der IGH auch, dass das deutsche Kulturzentrum Villa Vigoni am Comer See mit einer Zwangshypothek versehen wurde. Aus dessen Versteigerungserlös wollten die italienischen Richter eigentlich die Entschädigungszahlungen finanzieren. Ebenfalls mit 14 zu 1 Stimmen wurde beanstandet, dass griechische Entschädigungsurteile in Italien vollstreckt werden sollten. Auch dies habe deutsche Rechte verletzt. Dass Deutschland den Prozess gewinnen wird, war weithin erwartet worden. Zu unübersehbar wären die Folgen für die internationale Politik gewesen, wenn künftig nach einem Konflikt jedes Kriegsverbrechen von einem nationalen Gericht des Opferstaats hätte bewertet werden können. Die Richter forderten Deutschland am Freitag allerdings ausdrücklich auf, mit Italien in neue Verhandlungen über Entschädigungen zu treten. Die deutsche Weigerung, individuelle Zahlungen zu leisten, fanden die Richter an manchen Punkten "überraschend" und "bedauerlich". Politiker von Linken und Grünen forderten die Bundesregierung bereits auf, endlich diejenigen zu entschädigen, die bisher nichts erhalten hätten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) erklärte dagegen, es sei gut, "dass wir jetzt Rechtssicherheit haben".

Die italienische Regierung hatte sich zunächst mit dem Verfahren schwer getan. Ihr war die forsche Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs eher unrecht. Zum einen fürchtet Italien selbst Ansprüche von Opfern italienischer Kriegsverbrechen. Zum anderen hatte die italienische Regierung in den 60er Jahren auf weitere Ansprüche ihrer Bürger vertraglich verzichtet und so die missliche Lage der NS-Opfer mit verursacht.

Autor: Christian Rath