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06. Juli 2012

Bluttest zu Down-Syndrom illegal

Gutachten vorgestellt.

BERLIN (AFP). Gegner eines neuen Bluttests zur Diagnose des Down-Syndroms bei Embryos sehen sich durch ein Rechtsgutachten bestätigt. Nach dem Gutachten, das der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, am Donnerstag in Berlin vorstellte, widerspricht der Test dem Gendiagnostikgesetz. Hüppe warnte vor einer "Selektion von Menschen mit Down-Syndrom", auch die Unionsfraktion kritisierte das Testverfahren.

Laut dem vom Bonner Juristen Klaus Ferdinand Gärditz erstellten Rechtsgutachten dient der Bluttest keinerlei medizinischen Zwecken. Damit sei er laut Gendiagnostikgesetz nicht zulässig, denn die dort zugelassenen vorgeburtlichen Untersuchungen dienten ausschließlich medizinischen Zwecken. Das Down-Syndrom aber sei weder therapierbar, noch heilbar. Bei dem sogenannten PraenaTest handele es sich zudem um nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit der Ungeborenen gezielt gefährde, geht ferner aus dem Gutachten hervor.

Hüppe bezeichnete den Test als illegal. Es gehe dabei fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Bereits heute werde in mehr als 90 Prozent aller Fälle abgetrieben, wenn ein Down-Syndrom beim Kind diagnostiziert wird. Es sei zu befürchten, dass "die Rasterfahndung nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt wird", kritisierte der Behindertenbeauftragte. Er forderte die zuständigen Landesbehörden auf, dafür zu sorgen, dass der Test nicht in Verkehr gebracht wird.

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Auch die Vizevorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Ingrid Fischbach und Johannes Singhammer, wandten sich in scharfer Form gegen eine Anwendung des Tests. Der Bluttest ziele nicht auf therapeutische Maßnahmen, sondern auf den Abbruch der Schwangerschaft, erklärten sie in Berlin. Dieses "Aussortieren von Leben" verstoße gegen die Menschenwürde. Die Konstanzer Firma LifeCodexx will voraussichtlich noch im Juli den Test auf den Markt bringen, der das Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – schon in einer Blutprobe der Schwangeren erkennt und riskante Fruchtwasseruntersuchungen in vielen Fällen überflüssig machen soll.

Autor: afp


1 Kommentar

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Peter Rapp

Registriert seit: 25.09.2009

Kommentare: 687

10. Juli 2012 - 23:00 Uhr

O jesses, was sollen denn da Auftragsgutachten, und was wollen Juristen, wo Ethik die Frage ist ?

Mag ja sein, dass der Test einem schlampig geflickschusterten Gendiagnostikgesetz nicht genügt. Ja und ? Da gäb's noch viel mehr.

J e d e andere pränatale Diagnostik dient auch nur dem einen ärztlichen Zweck: die bereits Geborenen vor dem Leid zu bewahren, ein meistens liebes aber lebenslang krankes und hilfsbedürftiges Menschenkind erst zu gebären, und dann lebenslang massiv zu stützen. Dies unter äußerst widrigen äußeren Umständen, wie die Beiträgen hier ja klar ausdrücken. Das Argument „kein medizinischer Zweck“ ist Quatsch, Herr Gutachter.

J e d e andere pränatale Diagnostik soll ebenfalls die Frage klären: Chromosomenaberration mit Krankheitswert, oder nicht ? Das Argument „Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“ ist Quatsch, Herr Gutachter.

J e d e andere pränatale Diagnostik erlaubt die Frage: will ich d i e s e s Kind. Das Argument „Rasterfahndung“ ist Quatsch, Herr Gutachter, die findet eh längst statt.

Und schon garnicht wird Juristerei etwas aufhalten, was mit wissenschaftlichem Fortschritt anfängt und mit Geschäftsgewinn gleich wieder zuende ist: Ethik.

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