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16. März 2010
Buback-Akte doch zugänglich
Gericht darf Bericht verwerten.
KARLSRUHE (dpa). Das Ringen der Bundesanwaltschaft um die Geheimakten zum Mordfall Siegfried Buback hat sich gelohnt – sie kann sie nun doch vor Gericht verwenden. Der Behörde liegen fast alle Akten des Bundesverfassungsschutzes vor, die für das Ermittlungsverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker von Bedeutung sind. Wie ein Sprecher am Montag mitteilte, hat das Innenministerium die mehr als 300 Seiten in der vergangenen Woche übermittelt. Sie lägen in gerichtsverwertbarer Form vor. Die Quellen seien aber nicht offengelegt und die Akten als geheim eingestuft.
Die Karlsruher Anklagebehörde hatte lange um die Akten gekämpft. Bundesanwalt Rainer Griesbaum will damit die Anklage gegen Becker untermauern. Die Behörde ermittelt seit April 2008 erneut gegen die 57-Jährige. Sie soll an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und seiner beiden Begleiter im April 1977 beteiligt gewesen sein. Becker war einen Monat nach dem Attentat festgenommen worden – verurteilt wurde sie aber wegen einer Schießerei bei der Festnahme. Wegen des Attentats auf Buback wurde sie nicht angeklagt.
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Becker war 1989 begnadigt worden und kam nach neun Jahren und zwei Monaten Haft auf Bewährung frei. 1995 wurde ihr auch die Reststrafe erlassen. Vor zwei Jahren geriet sie erneut ins Visier der Ermittler – vor allem, nachdem 2009 bei neuen Ermittlungen an den damaligen RAF-Bekennerschreiben DNA-Spuren von ihr entdeckt wurden.
Autor: dpa
