Account/Login

Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

dpa

Von dpa

Mi, 20. April 2016 um 10:27 Uhr

Deutschland

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt.

Personen demonstrieren mit einem nachg...e-Durchsuchungen. Archivfoto von 2207)  | Foto: dpa
Personen demonstrieren mit einem nachgebauten trojanischen Pferd, das in den deutschen Nationalfarben gemalt wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe gegen Online-Durchsuchungen. Archivfoto von 2207) Foto: dpa
Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel