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20. Januar 2011
CDU fordert in NRW Neuwahl – vielleicht
Röttgen rudert im Streit über den Landeshaushalt zurück.
DÜSSELDORF. Der nordrhein-westfälische CDU-Chef Norbert Röttgen brauchte eine knappe Nacht, um seine Position zu verändern. Als er am Dienstagnachmittag davon hörte, dass das Verfassungsgericht den Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung in Düsseldorf vorläufig auf Eis gelegt habe, sprach er das Wort "Neuwahl" nur mit großer Zurückhaltung aus. Während er viele Gründe fand, den Menschen im größten Bundesland einen erneuten Urnengang zu ersparen, kursierten in Düsseldorf schon neue Kabinettslisten, in denen sich der eine oder andere regionale CDU-Politiker zum Minister einer Großen Koalition beförderte. Nachdem dies öffentlich geworden war, ruderte Röttgen am Mittwoch zurück. "Wir laufen der Regierung nicht hinterher", gab er als neue Parole aus und fügte hinzu, dass seine Partei Neuwahlen "aktiv und offensiv betreiben" werde.
Wer sich die Mühe machte, das von Röttgen Gesagte im Detail zu analysieren, kam zu dem Schluss, dass er sich inhaltlich nur minimal bewegt hatte. Röttgen hatte so etwas wie seinen Fahrplan für eine Neuwahl skizziert, daran allerdings so viele Bedingungen geknüpft, dass höchst fraglich ist, ob es so kommt. Er hatte mehrere Hürden aufgebaut, bevor er sich den Wählern stellen würde: Erstens müsste Rot-Grün mit dem Nachtragshaushalt nicht nur vor Gericht scheitern, zweitens dürfte es der Minderheitsregierung nicht gelingen, mögliche richterliche Kritikpunkte durch einen neuen Haushalt zu korrigieren und drittens will Röttgen eine Neuwahl erst dann, wenn auch der Haushalt des laufenden Jahres keine Mehrheit finden wird. Dass gleich alle drei Bedingungen eintreten, ist eher unwahrscheinlich.
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Die erste Hürde kann das Verfassungsgericht selbst beseitigen. Ob die Richter den Nachtragshaushalt wirklich komplett für verfassungswidrig erklären, hoffen nicht einmal die beiden klagenden Parteien. Nachdem auch sie eine Nacht über die Begründung der hohen Richter geschlafen hatten, mussten sie erkennen, dass es noch viele Unwägbarkeiten gibt. Zum Beispiel ist ihnen aufgefallen, dass die Überschrift der Pressemitteilung falsch war: "Verfassungsgerichtshof untersagt den Vollzug des Nachtragshaushaltes." Im Urteil selbst begründeten die Richter ausführlich, dass sie genau das nicht getan haben.
"Es gibt zwei Auflagen: Wir müssen den Jahresabschluss verschieben und wir dürfen keine weiteren Kredite aufnehmen", listete Finanzminister Norbert Walter Borjans (SPD) im Landtag trocken auf und sagte zu, dass er damit überhaupt kein Problem habe. In der Tat muss er im Moment keine langfristigen Kredite aufnehmen. Wie der Streit um den Haushalt ausgeht, ist noch lange nicht entschieden.
Autor: Jürgen Zurheide
