Karlsruhe sieht zwar die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei – diese habe aber keine Perspektive, politische Mehrheiten zu erlangen /.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Verbotsantrag des Bundesrats einstimmig abgelehnt. Die Partei verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, habe aber auf absehbare Zeit nicht das Potenzial, diese Ziele auch zu erreichen.
Laut Grundgesetz ist eine Partei zu verbieten, wenn sie darauf ausgeht, die "freiheitliche demokratische Grundordnung" zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Diese Grundordnung ...