Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
03. August 2010
"Die Hilfe aus einer Hand klappt nicht"
BZ-INTERVIEW mit dem Sozialrichter Michael Kanert über fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide und schlechte Verwaltungsabläufe.
BERLIN. Die Mitarbeiter in den Jobcentern müssen viel besser geschult werden. Andernfalls werden nach Auffassung des Berliner Sozialrichters Michael Kanert viele Hartz-IV-Bescheide fehlerhaft bleiben und zu vielen Klagen vor den Gerichten führen. Mit Kanert sprach Bernhard Walker.
BZ: Die Bundesagentur für Arbeit meint, dass 99,3 Prozent der Bescheide bei Hartz IV fehlerfrei seien. Wie sehen Sie das?Kanert: Die angebliche Erfolgsquote von 99,3 Prozent ist eine freie Erfindung der Bundesagentur. Gesichert wäre die Zahl ja nur, wenn jemand alle 25 Millionen Bescheide einzeln geprüft hätte, die im letzten Jahr von den Jobcentern erlassen wurden. Deshalb halte ich mich an eine zweifelsfreie Zahl. Und die besagt, dass immer mehr Bezieher von Hartz IV gegen eine Entscheidung des Jobcenters klagen. Und immer mehr bekommen dabei vor den Sozialgerichten ganz oder teilweise Recht – im Bundesschnitt schon jeder Zweite.
BZ: Die Qualität der Bescheide nimmt also ab. Warum?
Werbung
BZ: Warum nicht?
Kanert: Die internen Verwaltungsabläufe erlauben das vielerorts nicht. Die meisten Hartz-IV-Bezieher bringen ihr Anliegen erst einmal in einem Call-Center vor, dann in der Eingangszone des Jobcenters, dann bei einem Sachbearbeiter oder einem Arbeitsvermittler oder einem Fall-Manager. Auf dem verzweigten Weg gehen häufig Informationen verloren oder kommen unvollständig oder falsch an. Das Gesetz sagt dagegen eindeutig, dass jedem Empfänger ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite stehen soll.
BZ: Fehlt es an Personal?
Kanert: Es geht eher darum, die Verwaltungsabläufe zu verbessern. Ein Beispiel: Ein Sachbearbeiter würde gerne bei einem komplizierten Bescheid Erläuterungen beifügen, um zu vermeiden, dass jemand etwas nicht recht versteht und allein deshalb klagt. Viele Briefe werden aber zentral in Nürnberg versandt, der Sachbearbeiter, der Hunderte Kilometer entfernt sitzt, kann also dem Bescheid nichts beifügen.
BZ: Was wäre noch zu tun?
Kanert: Wenn das Jobcenter Geld von einem Hartz IV-Empfänger zurückfordern will, schickt es ihm einen entsprechenden Brief. Oft legt der Empfänger dagegen Widerspruch ein. Nun ist es aber so, dass das Center mit der Vollstreckung die Agentur sowie das Hauptzollamt beauftragt hat. Das erfährt oft viel zu spät vom Widerspruch, der die Vollstreckung kraft Gesetz stoppt. Das Zollamt kündigt also fälschlicherweise die Zwangsvollstreckung an, gegen die sich der Betreffende mit einem Eilantrag und einem Anwalt vor dem Sozialgericht wehrt. Erst dort erkennt das Jobcenter seinen Fehler und muss die Kosten des Anwalts übernehmen. Oder nehmen wir die Sanktionen, die das Jobcenter verhängt, wenn jemand zum Beispiel ein Jobangebot ablehnt. Ich bin sehr dafür, dass der Staat Pflichten auferlegt, wenn er zugleich Hilfen gibt. Nur müssen diese Fälle sauber dokumentiert sein, das heißt: Der Betreffende muss als letzte Warnung die sogenannte Belehrung bekommen. Schon diese bloße Formalie wird ganz oft nicht beachtet.
BZ: Das klingt so, als seien die Mitarbeiter schlecht geschult.
Kanert: Leider ist das häufig so. Daraus mache ich aber den einzelnen Mitarbeitern keinen Vorwurf. Gerade bei den Sanktionen sind die Vorschriften so komplex, dass viele Sachbearbeiter sich gar nicht mehr trauen, sie anzuwenden oder nach dem Motto "Augen zu und durch" verfahren. Das Ergebnis: Zwei von drei Klagen wegen Sanktionen gewinnen die Kläger. Nötig ist also, dass die Politik die Regeln einfacher macht und die Agentur die Beschäftigten im Job-Center viel besser schult.
BZ: Warum sollte die Agentur jetzt tun, was sie jahrelang versäumt hat?
Kanert: Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn es endlich eine öffentliche Debatte über die Missstände gäbe. Zudem muss im Controlling der Jobcenter die Zahl der verlorenen Prozesse auftauchen, damit ein Center systematisch auswerten kann, wo es Schwachstellen hat. Auch sollte für die Center gelten, was längst für die Rentenversicherung gilt. Die müssen pauschal bis zu 150 Euro Gebühr zahlen, wenn jemand vor dem Sozialgericht gegen eine ihrer Entscheidungen klagt. Das spornt die natürlich an, möglichst gut zu arbeiten und somit Prozesse möglichst zu vermeiden.
Autor: bwa
