Berlin
Gericht: Die "Partei" darf Zuschüsse behalten
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Fr, 22. September 2017, 00:01 Uhr
Deutschland
Die "Partei" von Martin Sonneborn wird für ihren Geldhandel im Jahr 2014 nicht bestraft. Im Streit um staatliche Zuschüsse hat der Bundestag vor Gericht gegen die Spaßpartei "Die Partei" verloren.
Das Verwaltungsgericht Berlin kassierte am Donnerstag die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafzahlungen, welche die "Partei" an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht hätten. Die "Partei" hatte in satirischer Absicht einen Fehler im Parteiengesetz genutzt, wie es zuvor die AfD getan hatte.
Parteien erhalten für jede Stimme, die sie bei Wahlen bekommen, und für jeden Euro, den sie als Spende eingeworben haben, staatliche Zuschüsse. Diese dürfen jedoch die Höhe der eigenen Einnahmen – Mitgliederbeiträge und Spenden – nicht übersteigen. ...