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Berlin

Gericht: Die "Partei" darf Zuschüsse behalten

Christian Rath
  • Fr, 22. September 2017, 00:01 Uhr
    Deutschland

Die "Partei" von Martin Sonneborn wird für ihren Geldhandel im Jahr 2014 nicht bestraft. Im Streit um staatliche Zuschüsse hat der Bundestag vor Gericht gegen die Spaßpartei "Die Partei" verloren.

Parodie auf AfD-Goldhandel brachte der Sonneborn-Vereinigung rund 70.000 Euro.  | Foto: dpa
Parodie auf AfD-Goldhandel brachte der Sonneborn-Vereinigung rund 70.000 Euro. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin kassierte am Donnerstag die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafzahlungen, welche die "Partei" an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht hätten. Die "Partei" hatte in satirischer Absicht einen Fehler im Parteiengesetz genutzt, wie es zuvor die AfD getan hatte.

Parteien erhalten für jede Stimme, die sie bei Wahlen bekommen, und für jeden Euro, den sie als Spende eingeworben haben, staatliche Zuschüsse. Diese dürfen jedoch die Höhe der eigenen Einnahmen – Mitgliederbeiträge und Spenden – nicht übersteigen. ...

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