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Erklär's mir: Verfassungsgericht

Christian Rath

Von

Do, 18. März 2010

Erklär's mir

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Männern und Frauen, den Verfassungsrichtern. Sie arbeiten in Karlsruhe, sind aber für ganz Deutschland zuständig. Sie entscheiden Streitfälle, die mit der Verfassung zu tun haben. Die Verfassung wird in Deutschland Grundgesetz genannt und enthält die wichtigsten Regeln des Landes. Zum Beispiel verspricht das Grundgesetz den Menschen, dass die Polizei nicht einfach eine Wohnung betreten kann, sondern dafür einen ganz wichtigen Grund braucht. Außerdem steht im Grundgesetz, dass jeder seine Meinung sagen darf. Oder dass in Deutschland kein König die Macht hat, sondern eine Regierung, die vom Volk gewählt worden ist. Die meisten Grundrechte gelten auch für Kinder. Die Regierung darf man aber erst wählen, wenn man 18 Jahre alt ist. Wer glaubt, dass die Polizei die Grundrechte nicht eingehalten hat, kann sich bei einem Gericht beschweren. Und wenn die normalen Gerichte nicht helfen, dann kann man ganz zum Schluss das Bundesverfassungsgericht um Hilfe bitten.

Ressort: Erklär's mir

  • Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der BZ vom Do, 18. März 2010:
  • Zeitungsartikel im Zeitungslayout: PDF-Version herunterladen

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