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30. Juni 2012 00:01 Uhr

Bundesverfassungsgericht

ESM-Vertrag und Fiskalpakt: Vier Klagen für Karlsruhe

Auf das Bundesverfassungsgericht kommt Arbeit zu. Mindestens vier Klagen gegen die deutsche Zustimmung zu ESM-Vertrag und Fiskalpakt sind angekündigt.

  1. Das Bundesverfassungsgericht bekommt viel zu tun. Foto: dpa

FREIBURG. Zuständig ist der Zweite Senat unter Präsident Andreas Voßkuhle. Der ESM-Vertrag schafft einen dauerhaften Rettungsschirm mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro, der überschuldeten EU-Staaten zinsgünstige Kredite geben soll. Der Fiskalpakt zwingt alle Euro-Staaten zur Einführung einer Schuldenbremse nach deutschem Vorbild.

Die angekündigten Klagen richten sich jeweils gegen die deutschen Zustimmungsgesetze. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler richtet sich im Schwerpunkt gegen den ESM-Vertrag. Er wird, wie schon bei früheren Klagen, vom Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek vertreten. Die Bundestagsfraktion der Linken zielt im Schwerpunkt auf den Fiskalpakt. Ihre Klage haben die Professoren Andreas Fisahn und Hans-Peter Schneider geschrieben. Der Verein "Mehr Demokratie" findet, dass beide Verträge zusammen die Verfassungsordnung so sehr verändern, dass sie nur mit einer Volksabstimmung zulässig sind. Die Klage wurde formuliert von Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Professor Christoph Degenhardt. Sie wird unterstützt von rund 12 000 Bürgern, dem Bund der Steuerzahler, den Freien Wählern, der ÖDP und der Berliner Piratenpartei. Die Professorengruppe um den Juristen Karl-Albrecht Schachtschneider und den Ökonomen Wilhelm Hankel ist wie schon seit 1993 generell gegen den Euro – und seine Rettung.

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Die Klagen sind in der Regel verbunden mit Eilanträgen. Die beiden Verträge sollen vom Bundespräsidenten so lange nicht unterschrieben werden, bis Karlsruhe über die Klagen in der Hauptsache entschieden hat. Präsident Joachim Gauck hat bereits zugesagt, dass er zumindest bis zur Entscheidung der Eilanträge warten wird. Diese könnte in den kommenden drei Wochen fallen.

Da mit den beiden Verträgen kaum neue Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden, stellt sich die Frage nicht, ob Deutschland den Kern seiner Staatsgewalt aufgegeben hat. Dies wird in Zukunft diskutiert werden, falls eine engere politische Union mit gemeinsamer Haushalts- und Steuerpolitik angestrebt wird.

Im Mittelpunkt der Diskussionen wird stehen, ob der Bundestag beim ESM-Vertrag ein zu großes finanzielles Risiko übernimmt. Beim vorläufigen Schutzschirm EFSF hat Karlsruhe im September 2011 noch kein Veto eingelegt und auch nicht angedeutet, dass der (damals schon bekannte) ESM-Vertrag ein Problem sein könnte. Beim Fiskalpakt wird moniert, dass der Bundestag die bereits im Grundgesetz stehende Schuldenbremse künftig nicht mehr abschaffen könnte, wenn er wieder mehr Schulden machen will. Eine solche völkerrechtliche Bindung ist aber nichts Ungewöhnliches und deshalb noch kein Demokratieverstoß. Und Schuldenbremsen finden die Verfassungsrichter sogar ausgesprochen gut.

Möglicherweise verlangen die Verfassungsrichter eine Änderung der Begleitgesetze, in denen die Rechte des Bundestags bei der Euro-Rettung beschrieben werden. So könnte Karlsruhe ein Signal der Wachsamkeit setzen, ohne Probleme in Europa zu verursachen.

Die jüngsten Änderungen des ESM-Pakts durch den EU-Gipfel von Donnerstag und Freitag werden vom Bundesverfassungsgericht übrigens noch nicht geprüft, da sie auch vom Bundestag noch nicht beschlossen wurden.

Autor: Christian Rath


15 Kommentare

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Thomas Bender

Registriert seit: 04.02.2010

Kommentare: 2516

30. Juni 2012 - 00:06 Uhr

FYI: http://www.sueddeutsche.de/politik/abstimmung-ueber-den-esm-im-bundestag-und-bundesrat-wie-man-einen-vertrag-aendert-ohne-ihn-zu-aendern-1.1397639

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Michael Obergfell

Registriert seit: 30.06.2012

Kommentare: 1

30. Juni 2012 - 06:48 Uhr

Heute, am Samstag, 30. Juni 2012 werden die Beschwerdeführer Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Prof. Wilhelm Nölling, Prof. Dr. KA Schachtschneider und Dr. Bandulet eine Verfassungsbeschwerde gegen ESM um 11:20h beim BVerfG (medienwirksam) übergeben.

Im Anschluss (ab 12:00h) findet am Friedrichsplatz in Karlsruhe eine Kundgebung, organisiert durch die Landesvereinigung FREIE WÄHLER in Baden-Württemberg, statt.

Dort werden die Beschwerdeführer ihre Positionen in kurzen Vorträgen erläutern und Publikumsfragen beantworten.

Als weiteres Highlight darf der Auftritt von RA Dr. Wolfgang Philipp (langjähriger Syndikus der ehemaligen Dresdner Bank AG) bewertet werden.

Zusammen mit Prof. Hankel hat er den vorliegenden ESM-Vertrag eingehend analysiert und kommt zu der Feststellung, dass dieses Konstrukt NICHT emissionsfähig sei (!)

Klingt alles nach einer spannenden Veranstaltung!

Presse-Erklärung
Landesvereinigung FREIE WÄHLER Baden-Württemberg

http://fortunanetz-forum.xobor.de/t85f2-Verfassungsbeschwerden-gegen-EFSF-und-ESM.html#msg1152

weitere Infos:
http://www.fortunanetz.de

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Michael Müller

Registriert seit: 26.05.2009

Kommentare: 113

30. Juni 2012 - 09:11 Uhr

Die Baden-Württembergische Regierung hat im Bundesrat mit ja gestimmt. Damit ist für mich Herr Kretschmann gestorben. Ich werde in Zukunft nur noch rechts wählen.

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Heiner Dubois

Registriert seit: 04.08.2011

Kommentare: 182

30. Juni 2012 - 09:30 Uhr

Wer sich den Klagen gegen ESM und Fiskalpakt anschießen will, hier ein Link:
http://verfassungsbeschwerde.eu/home.html

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Martin Mattmüller

Registriert seit: 13.02.2010

Kommentare: 2035

30. Juni 2012 - 10:15 Uhr

Ich hätte mir gewünscht, dass die Kritiker des ESM und des Fiskalpakts vor der Bundestagsabstimmung in der BZ zu Wort kommen - und nicht nur Steinmeier und Andrae.

Es wäre aber besser als gar nichts, wenn etwa der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek wenigstens jetzt noch zu Wort kommen würde.

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Bodo Weis  

Bodo Weis

Registriert seit: 26.05.2009

Kommentare: 869

30. Juni 2012 - 11:48 Uhr

Es ist unglaublich wie mit unserem Steuergeld umgegangen wird.
EFSF, ESM, EFSM usw. bei so vielen Haftungsbezeichnungen wird einem ganz schwindelig.
Die ganze Krise hat nur einen Namen „Märkte“.
http://www.taz.de/Kolumne-Besser/!95632/

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Detlef Wolters

Registriert seit: 25.07.2009

Kommentare: 449

30. Juni 2012 - 15:47 Uhr

Hier ein weiterer Link zur Unterstützung der Initiative gg. ESM & Co.
Wenn man sich die Liste der Initiatoren ansieht, dann ist es seriös.

http://www.stop-esm.org/unterzeichner

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Rainer Brombach

Registriert seit: 11.11.2011

Kommentare: 888

30. Juni 2012 - 19:59 Uhr

Es geht bei diesen Klagen vor dem Verfassungsgericht nicht in erster Linie um unser Steuergeld. Die 200 Mrd. die durch den ESM bislang ins Feuer gestellt werden, sind von der Summe noch mit der Verfassung vereinbar. Mit anderen Worten, der derzeitige Bundestag darf unser Land für diese Summe verpflichten. Erst wenn eine Höhe erreicht wird, die wegen der Belastung auch über die Legislaturperiode hinaus die Politik ihrer Handlungsfreiheit beraubt, wäre dies verfassungswidrig.

Es geht auch nicht um die Methoden der Eurorettung. Diese zu bestimmen, ist zweifelsfrei Aufgabe von Regierung und Parlament.

Es geht um unsere Demokratie.

Es geht darum, wie die überwältigende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten mit ihren von uns auf Zeit verliehenen Mitwirkungsrechten umgehen. Es geht darum, ob sie das Recht der Deutschen, über ihr Parlament seine Geschicke selbst zu bestimmen, auf dem Altar eines aus dem Ruder gelaufenen europäischen Traumes einfach opfern dürfen.

Im Kern geht es darum, ob unsere Abgeordneten das Recht haben, unser Volk an fremde Mächte auszuliefern, damit diese in Gnade oder Ungnade über unsere Angelegenheiten bestimmen dürfen, ohne zuvor ausreichende Institutionen und Rechte auf internationaler Ebene geschaffen zu haben, die eine Willkürherrschaft wirksam verhindern können.

Für unsere Region geht es zusätzlich darum, ob die von uns gewählten Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae und Gernot Erler, die an dieser Aktion beteiligt sind, mit ihrer schandhaften Tat durchkommen, oder im letzten Moment noch gestoppt werden. Ob wir unseren Nachkommen gestehen müssen, dass sich kein verantwortlicher Politiker unserer Heimat gegen diesen kalten Staatstreich gestellt hat, oder ob wir unsere beiden „Volksvertreter“ erst der Verachtung und dann dem Vergessen anheim fallen lassen können.

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Detlef Wolters

Registriert seit: 25.07.2009

Kommentare: 449

30. Juni 2012 - 20:14 Uhr

@Brombach
Herr Brombach, der ESM ist ein unkündbarer, voelkerrechtlicher Vertrag und die Summe kann jederzeit, mit Mehrheit der Schuldenkoenige, auch ohne den Bundestag, erhöht werden. Das kann den Ruin Deutschlands bedeuten. Renten, Lebensversicherungen, Geldvermoegen, alles wird wertlos. Und dennoch werden uns die Südländer dafür auch noch beschimpfen, wie Sie es jetzt schon machen.
Das wird nicht gut enden !

Möge das Verfassungsgericht das erkennen.
Das kann nicht das friedliche Europa sein, welches uns versprochen wurde.

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Hans-Joachim Burghardt

Registriert seit: 29.03.2012

Kommentare: 65

30. Juni 2012 - 21:06 Uhr

Danke Herr Brombach, daß Sie die Sache so gut auf den Punkt bringen.

Danke Herr Wolters, für die zusätzliche Bemerkung. Sie ist berechtigt und notwendig, ebenso aber auch die Bemerkungen Herrn Brombachs zur Demokratie und den hiesigen Volksvertretern (?!).

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Rainer Brombach

Registriert seit: 11.11.2011

Kommentare: 888

30. Juni 2012 - 23:04 Uhr

@Herr Wolters
Ich habe den ESM-Vertrag gelesen. Er kann nur dann gegen den Willen des Bundestages sein Kapital erhöhen, wenn der deutsche Vertreter des Gouverneursrates der entscheidenden Sitzung fern bleibt, oder die Bundesrepublik ihr Stimmrecht verliert, weil sie ihrer Zahlungspflicht aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist.

Daher habe ich von "bislang" 200 Mrd. Euro gesprochen. Diese sind mit der Verfassung noch vereinbar. Es wird kolportiert, dass die Grenze einer deutschen Überlastung etwa bei einem Bundeshaushalt liegen soll. Das wären dann 300 Mrd.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zwei Grenzen definiert. Einmal eine Höchstsumme, die sich aus dem Ermessensspielraum des Parlamentes zur Höhe von Bürgschaftsgaben ergibt, und einer Obergrenze, die sich aus dem Ermessenspielraum des Parlamentes zur Risikoeinschätzung der ausgereichten Bürgschaft ergibt.

Das bedeutet, dass die Höchstsumme umso kleiner ist, je risikoreicher das Investment des ESM ist. Dies könnte Bedeutung in der Frage haben, wenn der ESM eine Bankenlizenz beantragt, und sich direkt über die EZB finanzieren sollte. Ob für eine solche Finanzierung auch das Bürgschaftskapital als Haftkapital herangezogen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Denn dann würde dieses mit dem fünf bis zehnfachen überzeichnet werden. Wenn diese Beträge in Anleihen investiert würden, die am Markt wegen schlechter Bonität nicht mehr absetzbar sind, wäre der Totalausfall quasi vorprogrammiert. Die Haftsumme müsste dann sofort in den Bundeshaushalt mit den vollen 200 Mrd. eingestellt werden. Was ohne entsprechende Einsparungen oder Steuererhöhungen gegen die Schuldenbremse verstoßen würde.

Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht zu den Höchstsummen der Haftung Aussagen treffen wird. Daran wird der Vertrag vermutlich nicht scheitern, da diese verfassungsrechtlichen Höchstsummen mittels eines Begleitschreibens zur Hinterlegungsurkunde festgeschrieben werden könnten.

Gefährlicher ist, dass die qualifizierte Mehrheit des ESM bei 80% der Stimmen liegt, Deutschland aber nur 18,69% der Stimmrechte dauerhaft besitzt. Die derzeitigen Stimmanteile von 27% liegen nur solange über der Sperrminorität, bis alle berechtigten Mitglieder der EU dem ESM auch beigetreten sind. Gegen diese Beitritte kann sich Deutschland nicht wehren. Das Verfassungsgericht hat aber vorgeschrieben, dass alle mit qualifizierter Mehrheit zu fassenden Beschlüsse nur durch Bundestagsbeschluss legitimiert werden können. Dieses demokratische Vorrecht unseres Volkes treten Kerstin Andreae und Gernot Erler mit Füßen. Denn der Vertrag ist auf ewig geschlossen, so dass die Sperrminorität irgendwann fallen wird.

Die beiden reihen sich mit ihrer Zustimmung damit in die Liste der Schande derjenigen Abgeordneten ein, die schon in früheren Zeiten unsere demokratischen Rechte abgeschafft haben.

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Detlef Wolters

Registriert seit: 25.07.2009

Kommentare: 449

01. Juli 2012 - 11:33 Uhr

@Brombach
Herr Brombach, dazu kämen dann noch die Summen, die deutsche Banken über "Süd-Anleihen" in den Buechern haben und die dann abgeschrieben werden müssten. Das geht dann auch nicht ohne den Steuerzahler. Weitere ca. 100 Mrd. wären ueber Steuern und Sozialabbau zu finazieren. Und dies dann in einer wahrscheinlich rapide fallenden Konjunktur.
Keine guten Aussichten.

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Ekkehard Senn

Registriert seit: 12.09.2010

Kommentare: 130

01. Juli 2012 - 11:56 Uhr

Laut NZZ vom Samstag haftet Deutschland mittlerweile für 700 Milliarden €, aufgrund der Verbindlichkeiten vor allem der "Club-Med-Länder"-Banken gegenüber der Deutschen Bundesbank für ca 1Billion €.

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Herbert Pommerenke  

Herbert Pommerenke

Registriert seit: 29.11.2010

Kommentare: 994

01. Juli 2012 - 14:15 Uhr

Unser Grundgesetz wird fälschlich auch Verfassung genannt und nach
der Wiedervereinigung wäre es sowieso die Pflicht gewesen eine
neue Gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten!
Das BVG zieht das sicher in seiner Beurteilung mit ein und Herr Prof.
Voßkuhle hat in meinen Augen die Befähigung den jetztigen Politiker
dies nahe zu legen.
Alles Andere dann danach!

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Rainer Brombach

Registriert seit: 11.11.2011

Kommentare: 888

01. Juli 2012 - 15:38 Uhr

@Herr Pommerenke

Bei der These, dass Deutschland keine Verfassung habe, handelt es sich um eine Verschwörungstheorie. Wir haben eine Verfassung, die den Namen "Grundgesetz" trägt. Nur weil Sie Herbert Pommerenke heißen, sind Sie noch lange kein Herbert Pommerenke sondern immer noch ein Mensch ;-)

Übrigens gibt Wikipedia ein gute Definition wieder, was eine Verfassung ist. Ich kann Ihnen versichern, dass das Grundgesetz alle dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllt.

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