Sind die Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien unzumutbar? Können diese daher nach Deutschland weiterwandern und einen neuen Asylantrag stellen?
Darüber muss jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht legte ihm entsprechende Fragen vor.
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