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11. Februar 2012 00:02 Uhr
Hilfe für NS-Opfer
Ghetto-Renten: Sühne mit Hindernissen
NS-Opfer, die während des Zweiten Weltkriegs in jüdischen Ghettos geschuftet haben, sollen Rente bekommen. Das beschloss der Bundestag 2002. Doch ständig geht etwas schief.
Diese Woche entschied das Bundessozialgericht, dass Ghetto-Renten in den meisten Fällen erst ab 2005 – und nicht wie ursprünglich geplant ab 1997 – bezahlt werden müssen. Linke und Grüne forderten den Bundestag umgehend zur Nachbesserung auf. "Ich bin stinksauer", sagte Volker Beck (Grüne). "Das ist eine große Ungerechtigkeit", betonte Ulla Jelpke (Linke). Die Diskussion begann 1997 mit einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Die Richter entschieden bei einem Fall aus dem Ghetto Lodz, dass die Klägerin Rentenansprüche in Deutschland erworben hat. In der Folge wurde Ghettoarbeit bei der Entschädigung von Zwangsarbeitern ausgenommen.
Der Bundestag beschloss 2002 dann tatsächlich einstimmig ein Gesetz, das die Auszahlung von Renten an Ghetto-Arbeiter ermöglicht, ohne dass diese Beiträge dafür nachleisten mussten. Die Rente sollte ab 1997, dem Jahr des wegweisenden BSG-Urteils, ausgezahlt werden.
In der Folgezeit gingen rund 70 000 Anträge aus aller Welt bei der deutschen Rentenversicherung ein. Doch nur 5 000 Anträge wurden akzeptiert, mehr als 90 Prozent der Antragsteller erhielten negative Bescheide. Sie hätten keine versicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen können. Die Opferverbände waren empört. Die deutschen Behörden hätten völlig falsche Vorstellungen vom Leben in einem Ghetto. Die schwarz-rote Bundesregierung konterte 2006 und bescheinigte den Opfern Unkenntnis der Rechtslage.
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Den Durchbruch brachte wieder das Bundessozialgericht. 2009 entschied es, dass das Ghettorenten-Gesetz bisher zu streng ausgelegt worden sei. Als Arbeit gegen Entgelt genüge auch die Bezahlung mit Lebensmitteln, die im Ghetto oft wichtiger waren als Bargeld. Auch an die Freiwilligkeit der Leistung wurden nun niedrigere Anforderungen gestellt.
Die abgelehnten Anträge wurden von der Rentenversicherung daraufhin erneut geprüft. Immerhin 25 000 weitere ehemalige Ghettoarbeiter erhalten nun doch eine kleine monatliche Rente von im Schnitt 200 Euro. In zehntausend Fällen gelang allerdings keine Kontaktaufnahme mehr und siebentausend Antragsteller waren zwischenzeitlich verstorben.
Zudem bekommen die meisten anerkannten Ghettorentner ihre Renten nicht ab 1997 nachgezahlt, sondern nur ab 2005. Sie hatten nämlich ihren ersten, rechtswidrigen Rentenbescheid nicht angefochten, so dass er rechtskräftig wurde. In solchen Fällen ist laut Sozialgesetzbuch eine rückwirkende Zahlung auf vier Jahre beschränkt. Wie das Bundessozialgericht diese Woche entschied, gelten die üblichen Regeln auch hier. Die Abgeordnete Jelpke sieht das nicht ein: "Es wäre eine Verhöhnung der Opfer, wenn wir sie auch noch für unsere Fehler haften lassen."
Im Januar beriet der Bundestag über einen Antrag der Linken, die vierjährige Rückwirkungsgrenze bei Ghettorenten aufzuheben. Dabei gab der zuständige CDU-Abgeordnete Peter Weiß zu bedenken, eine Nachzahlung ab 2005 belaste die Rentenversicherung bereits mit 500 Millionen Euro. Eine Nachzahlung ab 1997 würde eine Milliarde Euro kosten. Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) will auf die schriftliche Begründung vom BSG warten und dann Schlüsse ziehen. Die Berliner Rechtsanwältin Simona Reppenhagen kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.
Autor: Christian Rath
