Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden öffentlich machen, begeben sich bislang in unsichere rechtliche Gefilde.
Einmal mehr liegt das Thema jetzt auf dem Tisch. Bei ihrer Frühjahrskonferenz im brandenburgischen Nauen sprachen die Justizminister der Bundesländer am vergangenen Mittwoch und Donnerstag auch über Whistleblower. Über Frauen und Männer also, die Missstände in Unternehmen oder Behörden an die Öffentlichkeit bringen.
Das prominenteste Beispiel ist ...