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10. Februar 2010
Karlsruhe kippt Hartz-Sätze
Regierung will verfassungswidrige Berechnung ändern / Nicht zwangsläufig mehr Geld für Joblose.
KARLSRUHE/BERLIN (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und fordert eine Neuregelung bis Ende des Jahres. Offen bleibt aber, ob Langzeitarbeitslose zwangsläufig mehr Geld bekommen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat umgehend eine neue Berechnung der Hartz-IV-Sätze in Aussicht gestellt. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer "schallenden Ohrfeige".
Die Karlsruher Richter kritisieren an den seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder die mangelnde Transparenz und Realitätsnähe bei der Berechnung dieser Regelsätze. Ob die 6,5 Millionen Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das höchste deutsche Gericht allerdings ausdrücklich offen. Von der Leyen begrüßte das Urteil als Chance für Kinder. Der in der bisherigen Regelung vernachlässigte Bereich von Bildung und Schulbedarf müsse jetzt in den Vordergrund rücken. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, es könne durchaus auch zu Reduzierungen der Hartz-IV-Sätze kommen.Werbung
CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich geht davon aus, dass es eine Anhebung der Ausgaben zur Existenzsicherung von Kindern geben werde. Dann würde der Spielraum für andere Aktionen eingeschränkt. Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger erwartet "überschaubare Folgen" des Urteils. Andere Koalitionsprojekte wie Steuerentlastungen würden dadurch nicht gefährdet.
Die SPD fordert als Folge des Urteils eine Debatte über die Einführung eines Mindestlohns. Nach Meinung des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, bedeutet das Urteil, dass es mehr Geld für Langzeitarbeitslose gibt. "Das heißt aber auch Einführung eines Mindestlohns." Es könne nicht sein, dass jemand ohne Arbeit mehr Geld bekomme als jemand, der den ganzen Tag arbeite. Der designierte Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, geht davon aus, dass die Regelsätze steigen. Aus Sicht von Grünen-Fraktionschefin Renate Künast läuft es auch auf den Verzicht auf die Kopfpauschale für Kassenmitglieder und ein Aus für Steuerentlastungen für Besserverdiener hinaus – beides Projekte vor allem der FDP.
Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und anderer Sozialverbände führt das Urteil "zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen". Je nach Altersgruppe müssten sie um bis zu 20 Prozent angehoben werden. Die Kommunalverbände verwiesen darauf, dass das Lohnabstandsgebot zu beachten sei. Der Arbeitgeberverband BDA warnte, an das Urteil falsche Erwartungen oder unangemessene Forderungen zu knüpfen.
Autor: dpa
