Viele Touristenorte und Unistädte bitten Zweitwohnungsbesitzer zur Kasse. Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht daran nichts auszusetzen. Mancherorts hapert es allerdings an der Umsetzung.
Universitätsstädte und Urlaubsorte erheben oft eine Zweitwohnungsteuer - bei der Berechnung dürfen sie sich aber nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht ...