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08. August 2012

Karlsruhe rügt Wahlrecht

Regelung für Auslandsdeutsche.

KARLSRUHE (cra). Der Bundestag muss das Wahlrecht der Auslandsdeutschen neu regeln. Das entschied jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Klage von zwei Deutschen, die in Belgien leben. Derzeit haben rund 1,14 Millionen Deutsche ihren Wohnsitz im Ausland, die meisten in der Schweiz (252 000), Spanien (194 000) und Österreich (130 000). An der Bundestagswahl dürfen sie nur teilnehmen, wenn sie in den letzten 25 Jahren für mindestens drei Monate in Deutschland gemeldet waren. Das soll sicherstellen, dass die Wähler einen gewissen Bezug zu Deutschland haben. Nach Auffassung des Gerichts ist dies keine sinnvolle Differenzierung unter den Auslandsdeutschen. Einerseits dürften Personen wählen, die als Säugling drei Monate in Deutschland lebten. Andererseits seien Deutsche ausgeschlossen, die zwar seit 25 Jahren im Ausland lebten, aber in Deutschland arbeiten und sich politisch engagieren. Die derzeitige Regelung verletzte den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Az.: 2 BvC 1/11 und 2/11).

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Autor: cra


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