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Bundesverfassungsgericht

Klage der Partei Die Linke abgelehnt

Christian Rath

Von

Mi, 04. Mai 2016

Deutschland

Die Linke scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch, der Opposition mehr Rechte zu verschaffen.

Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle   | Foto: dpa
Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle Foto: dpa

KARLSRUHE. Wenn die Opposition zu schwach ist, um die im Grundgesetz garantierten Minderheitsrechte zu nutzen – dann hat sie eben Pech gehabt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es nun ab, Oppositionsrechte auch gegenüber einer Großen Koalition zu garantieren (Az.: 2 BvE 4/14 .

Seit der jüngsten Bundestagswahl stellt die Opposition (aus Linken und Grünen) nur rund zwanzig Prozent der 631 Abgeordneten. Die meisten parlamentarischen Minderheitsrechte erfordern aber ...

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