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02. Februar 2012

Versicherungspflicht

Krankenkassen kämpfen mit säumigen Patienten

Nach Angaben der Privaten Krankenversicherung zahlen immer mehr Mitglieder keine Beiträge - obwohl sie Leistungen in Anspruch nehmen. Kündigen dürfen ihnen die Kassen nicht.

  1. Versicherte in Deutschland können jederzeit akute Krankheiten behandeln lassen – auch wenn sie ihren Beitrag gerade nicht zahlen. Foto: dpa

BERLIN. Ulla Schmidt ist Geschichte. Aber nun wirkt sich eine Bestimmung aus, die die frühere Gesundheitsministerin 2007 zu Zeiten der Großen Koalition mit großem Stolz durchgesetzt hatte: die allgemeine Versicherungspflicht. Die Auswirkungen sind für die Krankenkassen bis heute spürbar.

Neben der Pflicht der Bürger, sich zu versichern, schuf Berlin für die gesetzlichen Kassen wie für privaten Krankenversicherer (PKV) die Pflicht, den Versicherten zu behalten – und zwar auch dann, wenn dieser seine Beiträge gar nicht bezahlt. Das heißt: Eine Kasse oder ein PKV-Unternehmen darf säumigen Zahlern nicht mehr kündigen. Vielmehr müssen sie ihnen auch dann eine Art Notversorgung gewähren. AOK, Barmer, DAK & Co. müssen in diesem Fall, Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten gewähren sowie Leistungen, die zur Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für die PKV.

Schon damals hatten Vertreter der Kassen die Sorge, dass diese Regel falsche Anreize setze. Ob das so ist – ob es also Mitglieder darauf anlegen, keinen Beitrag zu zahlen und sich mit der Notversorgung zu bescheiden –, lässt sich zwar nicht eindeutig sagen. Klar ist aber, dass GKV und PKV mit säumigen Zahlern ihre liebe Not haben. Bei der PKV zahlen derzeit 144 000 Mitglieder ihre Abgabe an die Versicherung nicht. Seit Beginn der Versicherungspflicht haben die Nichtzahler, wie die unzuverlässigen Kunden innerhalb der Branche genannt werden, ein Loch von 554 Millionen Euro bei den Beitragseinnahmen verursacht. Bei den gesetzlichen Kassen betragen die Beitragsrückstände, die zwischen April 2007 und März 2009 aufliefen (neuere Zahlen gibt es nicht), 630 Millionen Euro.

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Die Barmer GEK hat derzeit 35 000 Mahnverfahren wegen ausstehender Beiträge laufen. Und die Techniker (TK) Kasse meldet, dass bei 18 400 Mitgliedern der Leistungsanspruch ruht, weil diese mindestens zwei Monate lang keine Beiträge gezahlt hatten. Bei der TK sind es vor allem Selbständige, die ihren Obolus schuldig bleiben. Und diese Personengruppe macht auch das Gros der Nichtzahler in der PKV aus. Jetzt rächt sich, dass PKV-Firmen nach Beginn der Versicherungspflicht mit extrem niedrigen Beiträgen auf Kundenfang waren und wenig auf die Bonität des Neukunden achteten. Denn sobald das Unternehmen dann realistische Beiträge verlangt, sind viele Versicherte außerstande, sie zu bezahlen.

Um dies zu ändern, setzt die PKV nun auf Hilfe aus Berlin. Sie will erreichen, dass sie Nichtzahler automatisch in einen Status einordnen kann, bei dem wenigstens etwa 100 Euro im Monat an Beitrag fällig werden. Bisher sortiert die PKV ihre säumigen Mitglieder in einen Basistarif ein, der 500 bis 600 Euro im Monat kostet. Wie in Berlin zu erfahren war, ist die Regierung bereit, der PKV den neuen Status möglich zu machen. Ansonsten bleibt PKV wie GKV nur, in Gesprächen mit den Mitgliedern zu klären, ob durch Stundungen oder Ratenzahlung die Chance besteht, dass doch ein Beitrag bezahlt wird.

Autor: Bernhard Walker