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05. Februar 2010

Regeln für die Gummibärchen

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Lebensmittelkommission zu wenig kontrolliert wird

  1. Wabenechter Honig, fettfreie Gummibärchen? Mit solchen Wörtern sollen Käufer vor allem gelockt werden. Foto: bamberger/ddp

  2. Foto: Haribo

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BERLIN. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch macht sich für Änderungen bei der Lebensmittelkommission stark. Dieses Gremium, in dem auch Vertreter der Lebensmittelindustrie mitwirken, legt fest, was in Lebensmitteln enthalten sein muss.

Wer im Supermarkt eine Kalbsleberwurst kauft, rechnet damit, dass in der Wurst auch Kalbsleber enthalten ist. Doch genau das war bislang keineswegs zwingend der Fall. Zwar gibt es in Deutschland das "Lebensmittelbuch", das auf vielen hundert Seiten Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln regelt. In verschiedenen Leitsätzen werden vom Brot über den Honig bis zu Teigwaren genaue Vorgaben für die sogenannte Verkehrsbezeichnung von etwa 2150 Lebensmitteln getroffen. In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse war jedoch in puncto Kalbsleberwurst nur geregelt, dass sie Kalb- oder Jungrindfleisch, nicht aber Kalbsleber enthalten muss.

Klarheit und Wahrheit im Sinne der Verbraucher schaffen die Leitsätze also nicht automatisch. Zwar folgen die meisten Hersteller den Leitsätzen, wie Birgit Rehlender von der Stiftung Warentest sagt. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Will ein Produzent von den Leitsätzen abweichen, muss er dies jedoch in der Zutatenliste kenntlich machen. Ein tief gefrorener Apfelrotkohl zum Beispiel darf auch dann als "Apfelrotkohl" in der Kühltheke liegen, wenn er vom Leitsatz abweicht und anders als dort niedergelegt weniger als zehn Prozent Apfelprodukte wie "Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und/oder Apfelsaftkonzentrat" enthält. Bedingung für die Abweichung ist nur, dass der Apfelrotkohl überhaupt Apfel enthält und dass die Abweichung von der Zehn-Prozent-Norm in der Zutatenliste steht. Für Verbraucher ist der Blick auf die Zutatenliste also fraglos empfehlenswert.

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Doch wer nimmt sich die Zeit, im Supermarkt die Zutatenliste aller Waren zu studieren, die er kaufen möchte? Während diese immerhin genau Auskunft gibt, können andere Angaben auf der Packung regelrecht irreführend sein. Die Staatssekretärin im Berliner Verbraucherschutzministerium, Julia Klöckner (CDU), ärgert sich beispielsweise darüber, dass Gummibärchen als "fettfrei" beworben werden. Das suggeriere, dass die Bärchen zu einer ausgewogenen Ernährung beitrügen. Tatsächlich enthielten sie aber jede Menge Zucker.

Um die Information der Verbraucher zu verbessern soll die Kommission, die das das Lebensmittelbuch und die Leitsätze erstellt, verstärkt auf die Gestaltung der Lebensmittelprodukte achten. Eine erste Änderung in diesem Sinne ist schon geplant. Der zuständige Fachausschuss der Kommission schlägt vor, dass Honig nicht mehr als "wabenecht" und "kaltgeschleudert" angepriesen werden darf. Diese Attribute erwecken den Eindruck, als sei der Honig besonders gut. Es gibt aber keinen Honig, der nicht wabenecht oder kaltgeschleudert ist.

An der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission selbst ändert sich nicht viel. Wie bisher sind dort paritätisch Abgesandte der Wissenschaft, von Lebensmittelkontrollbehörden, Verbraucherverbänden und der Ernährungsindustrie vertreten. Und nach wie vor muss das Gremium nach vertraulicher Beratung in den Ausschüssen einstimmig über die Leitsätze entscheiden. Die Vertreter der Lebensmittelwirtschaft haben also de facto ein Vetorecht. Dieser Mangel an Transparenz in der Entscheidungsfindung ist der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch ein Dorn im Auge. Sie hat beim Verwaltungsgericht Berlin auf Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Ausschüsse geklagt. Nach Ansicht von Foodwatch-Chef Thilo Bode reicht es nicht aus, dass die Kommission nun Sachstandsberichte aus den Ausschüssen veröffentlicht. Weil die Beratungen der Ausschüsse nach wie vertraulich sind, bleibe unklar, wer in der Kommission welche Interessen durchsetze. Wie das Gericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Fürs erste müssen sich die Verbraucher damit begnügen, dass es inzwischen wenigstens in Sachen Wurst mehr Klarheit gibt. Seit Ende Januar unterscheiden die Leitsätze zwischen "Kalbsleberwurst" und "Kalbfleisch-Leberwurst". Und die erste muss Kalbsleber enthalten, wofür allerdings keine Mindestmenge festgelegt wurde.  

Autor: Bernhard Walker