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05. Juli 2012 00:02 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht

Regierung stärkt die Rechte von unverheirateten Vätern

Unverheiratete Väter sollen einfacher das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder bekommen können, auch wenn die Mutter dagegen ist. Rechtlich gleichgestellt werden die Väter damit nicht.

  1. Selbst wenn die Mutter dagegen ist: Unverheiratete Väter sollen leichter das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Foto: dapd

Die Bundesregierung will unverheirateten Vätern die Durchsetzung eines gemeinsamen Sorgerechts für ihre nicht-ehelichen Kinder erleichtern. "Der Vater kann nunmehr die Mitsorge auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt", ließ die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklären, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentwurf beschlossen hatte.

Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts um, die die alte Regelung gekippt hatten. Bis dahin kam es bei unverheirateten Eltern nur dann zu einem gemeinsamen Sorgerecht, wenn sie sich gemeinsam dafür entschieden. Voraussetzung war das Einverständnis der Mutter. Das hatten die EU-Richter als Diskriminierung der Väter gewertet. In der Praxis hatte die alte Rechtslage häufig zur Folge, dass Mütter die Väter aus der Erziehung der gemeinsamen Kinder ausschlossen.

Nach den Worten von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spiegelt die Reform sowohl die gesellschaftlichen Realitäten als auch "ein neues gesellschaftliches Leitbild" wider. Demnach sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge für ihre Kinder gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

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Das Bundesjustizministerium verweist auf statistische Belege, wonach sich in den vergangenen Jahren die Formen des Zusammenlebens von Familien rasant geändert haben. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. "Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt", erklärte die Ministerin in Berlin. Ein Kind solle nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.

Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die "Mitsorge" für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich innerhalb einer bestimmten Frist gar nicht dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die mit dem Wohl des Kindes nichts zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht – und zwar in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes. Damit werden Argumente von Müttern gegenstandslos, die ihr Votum gegen das gemeinsame Sorgerecht lediglich mit der Kürze ihrer Beziehung zum Kindsvater begründen oder damit, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm pflegen oder lieber alleine entscheiden wollen. "Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht", so das Justizministerium.

Wenn die Mütter Argumente geltend machen, dass ein gemeinsames Sorgerecht das Kindeswohl beeinträchtigen könnte, kommt es weiterhin zu einer umfassenden familiengerichtlichen Prüfung. Möglich wird künftig auch, dass der Vater das alleinige Sorgerecht entgegen dem Willen der Mutter erhält. Voraussetzung dafür ist, "dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht". Auch wenn beide Eltern sich einig sind, dass das Kind besser beim Vater aufgehoben ist, ist ein alleiniges Sorgerecht des Vaters möglich – das bedarf aber einer gerichtlichen Kontrolle.

Autor: Bärbel Krauß


7 Kommentare

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Detlef von Seggern

Registriert seit: 18.04.2012

Kommentare: 166

05. Juli 2012 - 10:42 Uhr

Theorie und Praxis, klaffen wohl auch hier, sehr weit auseinander. Kann der Staat wohl kaum vorschreiben, wie die Erziehung des/der Kindes(er) aussehen soll.

Muss doch auch zum Wohl des Kindes, hin und wieder, das Jugendamt einschreiten. Sicher sollten Eltern, ob getrennt lebend, oder auch nicht, für ihre Kinder da sein. Aber die Realität sieht doch in nicht wenigen Fällen, auch bei besser betuchten anders aus. Haben doch die "allerwenigsten" Eltern, Mütter oder auch Väter kaum noch Bezug zu ihrem Nachwuchs, da sie vom Alltagsstress, wie auch dem Berufsleben bereits "total überfordert" sind.

In nicht wenigen Fällen, ist es doch eine Tagesmutter/Vater,oder auch Oma- Opa, welche über das Wohlergehen der Kids wachen. Entwickeln doch die Kleinen dann in dieser Hinsicht, mehr persönliche Zuneigung zu diesen, als zu ihren leiblichen Eltern. Und was bringt das Sorgerecht für den leiblichen Vater, wenn dieser seinen Nachwuchs (aus wessen Gründen auch immer) nur einmal die Woche oder auch nur aller vierzehn Tage sieht, bzw. sehen will, sich mit diesem kaum beschäftigt bzw. spielt. Hier kann sich dann wohl kaum eine persönliche, intensive Zuneigung, seitens des/der Kindes(r) aufbauen. Sind es in nicht wenigen Fällen auch gute Freunde, welche sich um das Wohlergehen des/der Kleinen mit Verantwortlich zeigen, und somit für einen weiteren positiven Lebensweg zeichnen.

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Herbert Pommerenke  

Herbert Pommerenke

Registriert seit: 29.11.2010

Kommentare: 994

05. Juli 2012 - 12:30 Uhr

Der jahrzehntelange Aufruf zur Emanzipation der Frau hat sich in den
Gesetrzen des Familienrechts deutlich niedergeschlagen!
Gleiches Recht für Alle ist abhanden gekommen!
Es wäre interessant eine genaue und wahrheitsgemäße Statistik zu
erarbeiten über die alleinerziehenden Frauen. Damit meine ich über
das WARUM, WESHALB und WIESO.

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Gaby Seehaus

Registriert seit: 19.11.2011

Kommentare: 39

05. Juli 2012 - 20:29 Uhr

Jawoll, Herr Pommerenke - gleiches Recht für Alle! Dazu gehört für mich, dass endlich ca. 100.000 unterhaltsverpflichtete Väter in Deutschland ihren Unterhalt für ihre Kinder zahlen müssen und sich dieser Pflicht nicht mehr - leider immer noch recht einfach - entziehen können! Dass Jugendämter in diesem Bereich mehr Befugnisse bekommmen (z.B. Einkommenssteuererklärungen der Väter einsehen dürfen) und nicht länger mehrere 100.000 € Unterhaltsvorschuß (Steuergelder!) jedes Jahr gezahlt werden als Ersatzleistungen für zahlungsunwillige Väter!!! Dazu gibt es leider auch keine offiziellen Statistiken - aber die AmtspflegerInnen können viel dazu sagen! Auch über das WARUM, WESHALB und WIESO es so viele alleinerziehende Mütter gibt!!!

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Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

05. Juli 2012 - 20:32 Uhr

@Detlef von Seggern
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie schreiben, dass Theorie und Praxis sehr weit auseinanderklaffen. Den Rest Ihrer These würde ich so aber nicht unterschreiben.

Ich kenne einige Fälle aus meinem Bekanntenkreis, wo gemeinsames Sorgerecht festgelegt ist. Aber jedesmal, wenn der Vater das Kind, z.B. am gemeinsamen Wochenende, abholen will, rückt die Mutter es einfach nicht raus. Das Kind wird dazu benutzt, dem Vater eins auszuwischen und sich für die gescheiterte Beziehung an ihm zu rächen.
Leidtragende sind neben Kind und Vater allerdings meist auch die Mütter. Nur scheinen diese das einfach nicht zu begreifen.

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Herbert Pommerenke  

Herbert Pommerenke

Registriert seit: 29.11.2010

Kommentare: 994

06. Juli 2012 - 00:18 Uhr

Frau Gaby Seehaus, bei allem Respekt, aber Ihre Einwände sind mir zu einseitig! Sicher gibt es viele Unterhaltsschuldner, aber auch dahinter verbergen sich sicher viele Gründe. Auch Männer reagieren oft sehr
sensibel bis bösartig.

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Harald Meierhofer  

Harald Meierhofer

Registriert seit: 12.09.2011

Kommentare: 2115

06. Juli 2012 - 09:11 Uhr

Frau Seehaus, dass es so viele alleinerziehende Mütter gibt, liegt zu einem gutem Teil daran, dass die Mütter sich als die natürlichen "Eigentümer" ihrer Kinder verstehen und das Sorgerecht um alles in der Welt haben wollen. Die Vorstellung, dass nach einer Trennung der Vater die Kinder auf- und erzieht und sie selbst dafür für den Lebensunterhalt für sich, den Vater und die Kinder arbeiten gehen sollen, ist für viele Mütter einfach unerträglich.
Viele Familiengerichte geben dem gerne nach, weswegen es heute so viele alleinerziehende Frauen, und ebensoviel zu reinen Zahlvätern reduzierte Männer gibt.

Da ist die neue Sorgerechtsregelung doch ein Schritt nach vorne.

Übrigens *können* viele Väter den Zahlungsverpflichtungen nicht ordentlich nachkommen. Immerhin sind im Vergleich zu dem Zustand vor der Trennung zwei Haushalte (zwei Wohnungen, zwei Autos etc) vom gleichen Einkommen zu unterhalten.

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Michael Basket  

Michael Basket

Registriert seit: 30.07.2009

Kommentare: 1207

06. Juli 2012 - 09:50 Uhr

Es gibt auch genug alleinerziehende Väter an welche die Mütter keinen Unterhalt zahlen! Fragen Sie einfach mal beim jugendamt nach! Auch wird vielen Kindern DEREN Recht auf umgang mit dem Vater nicht gewährt. Und wenn sich ein Elternteil nicht um seinen Nachwuchs kümmern will, dann wird es sich auch nicht um ein gemeinsames Sorgerecht bemühen. Aber egal bei wem, immer schreit das Geschlecht auf, welches nachgeben muss. Warum soll denn bitte ein Sorgerecht für alleiniges Mütter bestehen? Auch Frauen Misshandeln, vernachlässigen Kinder. Aber das sind ja immer nur Einzelfälle, während Väter ja von Natur aus ihre Kinder mißhandeln..... Und Frau Seehaus, wenn Sie hier schon von Unterhaltsvorschuss schwadronieren: Der wird auch in diesen Fällen gezahlt, bei denen der lohn des Vaters nicht für den vollen Unterhalt aufkommen kann. Diese Väter müssen sich vor dem Jugendamt sehr wohl "nackig" machen (z.B. monatl. Gehaltsnachweis vorlegen). Den Vätern wird dann ein Selbstbehalt zugestanden, den Rest hat er abzuliefern. nur das was dann zum "wirklichen" Unterhalt fehlt, wird vom jugendamt gezahlt. Auch DAS ist Unterhaltsvorschuss!! Dieser muss übrigens wieder ans Jugendamt zurückgezahlt werden. Also erzählen Sie hier bitte keine Halbwahrheiten, dass immer wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bezahlt, die Väter nicht Zahlungswillig seien. Sicherlich gibt es zahlungunwillige Väter, aber auch Frauen drücken sich immer mehr (habe selbst 2 derartige Fälle in meinem Bekanntenkreis). Gleiches (Sorge-)Recht für alle war schon lange überfällig! Wieviele frauen gibt es denn, die den Vätern das Umgangsrecht verwehren, OBWOHL diese Unerhalt zahlen? Fragen Sie daoch mal Ihre AmtspflegerInnen, die können Ihnen da sicher auch viele, viele Geschichten erzählen... Oder haben hier gewisse Frauen Angst, Ihr Kind nicht mehr als "Waffe" gegen ihren Ex benutzen zu können (was es sehr oft gibt! Diesen Frauen gehört das komplette Sorgerecht entzogen, denn sie zeigen dass, das eigene Wohl über dem Ihres Kindes steht!).

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