Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
05. Juli 2012 00:02 Uhr
Gemeinsames Sorgerecht
Regierung stärkt die Rechte von unverheirateten Vätern
Unverheiratete Väter sollen einfacher das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder bekommen können, auch wenn die Mutter dagegen ist. Rechtlich gleichgestellt werden die Väter damit nicht.
Die Bundesregierung will unverheirateten Vätern die Durchsetzung eines gemeinsamen Sorgerechts für ihre nicht-ehelichen Kinder erleichtern. "Der Vater kann nunmehr die Mitsorge auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt", ließ die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklären, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentwurf beschlossen hatte.
Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts um, die die alte Regelung gekippt hatten. Bis dahin kam es bei unverheirateten Eltern nur dann zu einem gemeinsamen Sorgerecht, wenn sie sich gemeinsam dafür entschieden. Voraussetzung war das Einverständnis der Mutter. Das hatten die EU-Richter als Diskriminierung der Väter gewertet. In der Praxis hatte die alte Rechtslage häufig zur Folge, dass Mütter die Väter aus der Erziehung der gemeinsamen Kinder ausschlossen.
Nach den Worten von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spiegelt die Reform sowohl die gesellschaftlichen Realitäten als auch "ein neues gesellschaftliches Leitbild" wider. Demnach sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge für ihre Kinder gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.
Werbung
Das Bundesjustizministerium verweist auf statistische Belege, wonach sich in den vergangenen Jahren die Formen des Zusammenlebens von Familien rasant geändert haben. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. "Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt", erklärte die Ministerin in Berlin. Ein Kind solle nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.
Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die "Mitsorge" für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich innerhalb einer bestimmten Frist gar nicht dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die mit dem Wohl des Kindes nichts zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht – und zwar in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes. Damit werden Argumente von Müttern gegenstandslos, die ihr Votum gegen das gemeinsame Sorgerecht lediglich mit der Kürze ihrer Beziehung zum Kindsvater begründen oder damit, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm pflegen oder lieber alleine entscheiden wollen. "Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht", so das Justizministerium.
Wenn die Mütter Argumente geltend machen, dass ein gemeinsames Sorgerecht das Kindeswohl beeinträchtigen könnte, kommt es weiterhin zu einer umfassenden familiengerichtlichen Prüfung. Möglich wird künftig auch, dass der Vater das alleinige Sorgerecht entgegen dem Willen der Mutter erhält. Voraussetzung dafür ist, "dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht". Auch wenn beide Eltern sich einig sind, dass das Kind besser beim Vater aufgehoben ist, ist ein alleiniges Sorgerecht des Vaters möglich – das bedarf aber einer gerichtlichen Kontrolle.
Autor: Bärbel Krauß



