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13. November 2010

Richter korrigieren Kurs

In Freiburg soll es vorerst keine automatischen Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung geben.

KARLSRUHE/FREIBURG. In Freiburg werden zunächst keine weiteren Altfälle aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Das für Freiburg zuständige Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe will seine bisherige Linie überdenken, wie die BZ aus Kreisen des Gerichts erfuhr. Die Richter reagieren damit auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag, der automatische Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung ablehnte.

Die Gerichte ringen nach wie vor um die Folgen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009. Danach war die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für bereits verurteilte Straftäter (Altfälle) unzulässig. In Baden-Württemberg konnten sich 18 Personen darauf berufen, neun davon wurden bereits vom OLG Karlsruhe entlassen.

Der Umgang mit dem Straßburger Urteil war in Deutschland aber sehr uneinheitlich. Manche OLGs (wie in Karlsruhe) ließen alle Parallelfälle frei, wenn ein entsprechender Antrag vorlag. Andere (wie in Stuttgart) weigerten sich. Im Juli setzte deshalb der Bundestag den Bundesgerichtshof als Ober-Schiedsrichter ein.

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Jetzt hat sich der zuständige fünfte Strafsenat des BGH für die restriktive Linie entschieden. Danach führt das Straßburger Urteil nicht zur automatischen Entlassung der Altfälle, auch wenn diese ihre Haft und zehn Jahre Sicherungsverwahrung abgesessen haben. Das erlaube der aktuelle Wortlaut des deutschen Strafgesetzbuches nicht, so der BGH, weil es seit 1998 bei gefährlichen Gewalt- und Sexualtätern eine unbefristete Sicherungsverwahrung vorsehe.

Seit Juli kamen bundesweit fast keine Verwahrten mehr frei, weil die Oberlandesgerichte auf die Klärung des BGH warteten. Nur das OLG Karlsruhe ordnete noch in drei Fällen die Freilassung an und berief sich dabei auf eine Entscheidung des vierten BGH-Strafsenats vom Mai. Der vierte Senat hatte in einem ähnlichen Fall einen Verwahrten mit Blick auf das Straßburger Urteil sofort freigelassen. Diese Argumentation ist dem OLG Karlsruhe nun aber abgeschnitten.

Der Beschluss des fünften Strafsenats ist allerdings noch nicht endgültig. Eben weil der vierte Senat schon anders entschieden hatte, versuchen sich die beiden jetzt zu einigen. Wenn das nicht gelingt, muss der große Strafsenat des BGH entscheiden. Bis dahin wird es wohl zu keinen weiteren Freilassungen aufgrund des Straßburger Urteils kommen.

Da Straßburger Urteile aber in Deutschland zu befolgen sind, müsste am Ende wohl der Bundestag die Freilassung der bundesweit bis zu 350 Verwahrten beantragen, die mittelfristig von dem Rückwirkungsverbot profitieren können.

Bisher macht sich der Bundestag aber eher Gedanken darüber, wie er Entlassungen verhindern kann. So will ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition neue Rechtsgrundlagen für das Wegsperren schaffen. Psychisch gestörte gefährliche Täter sollen deshalb nicht vom Straßburger Richterspruch profitieren können, so der Gesetzentwurf. Dieser Plan könnte auch dazu führen, dass einige der bereits Entlassenen zwangsweise in einer Therapieeinrichtung untergebracht werden. Vor allem die fünf Männer, die in Freiburg derzeit von der Polizei rund um die Uhr kontrolliert werden, dürften dann ganz genau von psychiatrischen Sachverständigen begutachtet werden.

Autor: Christian Rath