Die Opfer des Bombardements von Kundus haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied jetzt der BGH in einem Grundsatzurteil. Der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945 bleibt damit weiter ohne recht
liche Folgen.
Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus zwei Tanklaster entführt. Die Laster blieben jedoch in einer Furt stecken. Die Bundeswehr, die für die Region zuständig war, ...