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29. Januar 2010

Späte Aufklärung

Untersuchungsausschuss prüft Steuerfahnder-Affäre in Hessen

WIESBADEN. Seit Jahren beschäftigt die sogenannte Steuerfahnder-Affäre um die Zwangspensionierung von vier unbotmäßigen Finanzbeamten mittels dubioser psychiatrischer Gutachten die hessische Landespolitik. Jetzt soll ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss klären, ob das Quartett mit Billigung der politischen Führung gemobbt wurde, wie die Opposition behauptet. Oder aber ob die Beamten tatsächlich dienstunfähig waren. Am Donnerstag hat der Hessische Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen einen von der SPD und den Grünen beantragten Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die mehrfache Beschäftigung des Haushaltsausschusses mit dem Thema, in dem stets der Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) Zielscheibe der Kritik war, hatte nach Meinung der Opposition keine Klarheit gebracht.

"Finanzminister Weimar hat die Mitwirkung bei der Aufklärung verweigert. Deshalb muss jetzt das Parlament die Dinge selbst in die Hand nehmen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Frank Kaufmann. Sein SPD-Kollege Norbert Schmitt ergänzte, es müsse untersucht werden, ob "der Finanzminister und Ministerpräsident Roland Koch von den Vorgängen gewusst, sie möglicherweise geduldet und initiiert haben". Der Regierungschef stellte sich vor seinen Minister. "Es gibt keinen Skandal", erklärte Koch. Er habe den Eindruck, dass die betroffenen Steuerfahnder "irgendwann die Bodenhaftung verloren haben und einer normalen Loyalität als Beamte nicht mehr fähig sein konnten oder wollten".

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Mit dem Einsetzungsbeschluss rollt somit erneut ein Ausschuss den Fall der Steuerfahnder auf . Von Oktober 2003 bis März 2006 stand ihre Arbeit schon einmal im Zentrum. Damals gingen die Abgeordneten – vergeblich – dem Vorwurf nach, die Regierung Koch habe 2001 per Amtsverfügung an das Finanzamt Frankfurt V Steuerflüchtlinge schonen wollen. Die Anordnung besagte, dass dem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung nur noch bei einem Auslandstransfer von mehr als 500 000 D-Mark (gut 250 000 Euro) nachgegangen werden solle. Die vier später geschassten Beamten hatten in Schreiben an Weimar und Koch diese Maßnahme kritisiert. Sie wurden versetzt und waren jahrelang krank. Ein Nervenarzt unterstellte ihnen später in fast gleichlautenden Gutachten eine "paranoid-querulatorische Entwicklung" und erklärte sie für dauerhaft dienstunfähig.

Autor: Heinrich Halbig