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Genussmittel

Union will Außenwerbung für Tabak ab 2022 verbieten

Norbert Wallet
  • Mi, 11. Dezember 2019, 08:31 Uhr
    Deutschland

Schon 2010 hat sich der Bundestag verpflichtet, Plakatwerbung zu untersagen, doch nichts geschah. Nun stimmt die Union für ein gestaffeltes Verbot ab 2022 – allerdings mit einigen Ausnahmen.

Außenreklame für Zigaretten (1998) Foto: Andreas Gebhard
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Deutschland ist das letzte Land in der EU, in dem die Plakatwerbung für Tabak ohne Einschränkungen noch erlaubt ist. Dabei hat sich der Bundestag schon 2010 dazu verpflichtet, genau das zu verbieten. Geschehen ist seitdem: nichts. Nun hat die Union den Weg für ein umfassendes Verbot frei gemacht. Der Koalitionspartner SPD hatte das schon lange gefordert – und will auch E-Zigaretten einbeziehen.

Noch einmal hatten die Gegner des Verbots Widerstand geleistet. Am Ende waren sie dann aber in der Minderheit. Bei 46 Gegenstimmen verabschiedete die Unionsfraktion am Dienstag ein Positionspapier, das nun eine Einigung mit der SPD möglich und wahrscheinlich macht.

Nach wie vor ist Plakatwerbung für Tabak ohne Einschränkungen in Deutschland noch erlaubt

Politischer Handlungsbedarf besteht seit 2004. Damals ratifizierte der Deutsche Bundestag die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO – und verpflichtete sich, bis spätestens 2010 ein "umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung" zu erlassen. Doch nach wie vor ist Plakatwerbung für Tabak ohne Einschränkungen in Deutschland noch erlaubt. In der vergangenen Legislaturperiode hatte das Kabinett einen Entwurf beschlossen, der Kino- und Plakatwerbung verbot. Im Bundestag wurde er aber nie beschlossen. Der damalige Unionsfraktionschef Volker Kauder verhinderte immer wieder, dass die Fraktion sich damit befasst.

Union schlägt gestaffeltes Werbeverbot vor

Die Reichweite der Tabakwerbung war in den vergangenen Jahrzehnten bereits schrittweise eingeschränkt worden. Heute ist schon Tabakwerbung und Sponsoring im Fernsehen, Radio und Internet sowie weitgehend in den Printmedien untersagt. Erlaubt sind aber noch die Außenwerbung und die Kino-Werbung.



In dem nun von der Unionsfraktion verabschiedeten Papier bekennt sie sich zur Beendigung der Außenwerbung für Tabakprodukte. Die Kinowerbung soll bei allen Filmen, die Jugendlichen zugänglich sind, verboten sein. Untersagt werden soll auch die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels.

In dem Papier heißt es, man strebe an, die für die Tabakprodukte vorgesehenen Beschränkungen auf E-Zigaretten zu übertragen. Die Union schlägt in ihrem Positionspapier eine gestaffelte Einführung der Werbeverbote vor: Die Beschränkung der Außenwerbung soll für herkömmliche Tabakprodukte ab dem 1. Januar 2022, für risikoreduzierte Tabakprodukte (Tabakerhitzer) ab 1. Januar 2023 und für E-Zigaretten von Anfang 2024 an gelten.

Einige Werbeoptionen sollen beibehalten werden

Der Koalitionspartner SPD muss zustimmen, damit ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition zustande kommt. Das dürfte möglich sein, denn für die SPD ist vor allem wichtig, dass die E-Zigaretten in das Verbot mit einbezogen werden. Verhandlungsbedarf dürfte es bei den Zeitpunkten des Inkrafttretens geben.

Einige Werbeoptionen sollen nach den Vorstellungen der Union erhalten bleiben, dazu zählen: die Werbung in Geschäftsräumen des Fachhandels, die Außenwerbung an den Geschäftsräumen des Fachhandels, die Kinowerbung bei Filmen mit Freigabe ab 18 Jahren, die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Tabakhandel, die markenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Verpackungen und das Sponsoring nationaler Veranstaltungen.

In Deutschland sterben nach Angaben des Krebsforschungszentrums jedes Jahr 121 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. 85 Prozent aller Lungenkrebsfälle sind auf Tabakkonsum zurückzuführen. Die Kosten für den Staat werden auf 78 Milliarden Euro im Jahr beziffert. So steht es im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung.

Ressort: Deutschland

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