Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

04. Februar 2012

Verschleppt, versklavt, ermordet

Hinter dem Prozess in Den Haag stehen schreckliche Schicksale / Viele Opfer stehen jetzt wieder mit leeren Händen da.

Hinter der spröden völkerrechtlichen Materie stehen Menschen mit ihren teilweise dramatischen Schicksalen. Viele Überlebende und Hinterbliebene sind längst gestorben. Wer jetzt noch klagen kann, muss bei Ende des Zweiten Weltkriegs sehr jung gewesen sein. Konkret ging es bei den italienischen Urteilen vor allem um vier Gruppen von Opfern:

Zwangsarbeiter: Der 18-jährige Luigi Ferrini wurde im August 1944 in Italien festgenommen und nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt. Im thüringischen Kahla musste er Bergstollen anlegen, in denen der Düsenbomber ME 262 montiert werden sollte. Die Sklavenarbeiter wurden mit Bullenpeitschen angetrieben, über tausend starben, Ferrini überlebte. Als er in den 90er Jahren den in Italien lebenden deutschen Anwalt Joachim Lau kennenlernte, beschloss er, eine Entschädigung zu erstreiten. 2004 war sein Fall der erste, bei dem der Kassationsgerichtshof Deutschland verurteilte. 30 000 Euro sprachen ihm die Richter zu. Wenn Deutschland nicht zahlt, sollten deutsche staatliche Immobilien in Italien beschlagnahmt und versteigert werden.

Werbung


Militärinternierte: Nach dem Sturz des italienischen Diktators Mussolini war Italien nicht mehr Kriegspartner, sondern Gegner Deutschlands. 600 000 italienische Soldaten wurden verschleppt und zur Zwangsarbeit gezwungen. Die ihnen eigentlich zustehende Behandlung als Kriegsgefangene wurde ihnen verwehrt. Später, als es in Deutschland über eine Stiftung Entschädigungen für Zwangsarbeiter gab, gingen die Militärinternierten leer aus. Perfide Begründung der Bundesregierung: Eigentlich seien sie ja Kriegsgefangene gewesen. Auch sie hofften nun auf italienische Urteile.

Massaker in Italien: Mit am berüchtigsten ist eine Racheaktion der Wehrmacht gegen das Bergdorf Civitella in der Toskana.

244 Menschen wurden dort 1944 erschossen und in der Kirche verbrannt, weil Partisanen einige Tage zuvor drei deutsche Soldaten getötet hatten. 2006 wurde Deutschland in Italien verurteilt, Schadensersatz an die Hinterbliebenen zu zahlen. Insgesamt soll es in Italien knapp 700 derartige Strafaktionen von Wehrmacht und SS gegeben haben.

Massaker in Griechenland:
Ebenfalls in einer Racheaktion töteten deutsche SS-Einheiten im Juni 1944 im griechischen Bergdorf Distomo rund 220 Menschen, die meisten von ihnen Alte, Frauen und Kinder. Wegen dieses Massakers und auch anderer klagten die Hinterbliebenen zunächst vor griechischen Gerichten. Anfangs mit Erfolg. Doch als sie versuchten, das Goethe-Institut in Athen zu pfänden und zu versteigern, erhob der griechische Justizminister (auf deutschen Wunsch) sein Veto. Klagen in Deutschland und beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte blieben erfolglos. Die letzte Chance lag dann darin, das griechische Urteil in Italien vollstrecken zu lassen, was der Kassationsgerichtshof 2008 auch billigte. Nach dem IGH-Urteil von Freitag müssen nun aber alle Urteile gegen Deutschland aufgehoben werden. Die Opfer und Hinterbliebenen stehen wieder mit leeren Händen da. 67 Jahre nach Kriegsende.

Autor: Christian Rath