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Kirchliches Arbeitsrecht

Wegen angeblichem Ehebruchs verlor ein Kirchenorganist seine Arbeit

  • So, 15. Juni 2014, 11:28 Uhr
    Deutschland

Wie weit darf die Kirche sich in das Privatleben ihrer Mitarbeiter einmischen? Seit 16 Jahren kämpft ein geschiedener Kirchenorganist um seine Wiedereinstellung.

An seiner Arbeit hatte es nie Kritik gegeben: Bernhard Schüth, Kirchenorganist  | Foto: Achim Pohl
An seiner Arbeit hatte es nie Kritik gegeben: Bernhard Schüth, Kirchenorganist Foto: Achim Pohl
Ihr Ton hat ihn gleich berührt. Er ist weich und lebendig, und wenn Bernhard Schüth erzählt, wie es war, als er das erste Mal auf dieser Orgel gespielt hat, ist es, als ob er von der Begegnung mit einem Menschen spricht. Sie steht in der Lambertus-Kirche in Essen. Es ist eine Flentrop-Orgel, die Stradivari unter den Kirchenorgeln. Vor sechzehn Jahren hat er zuletzt auf ihr gespielt. Doch noch heute kommt er regelmäßig zu Konzerten vorbei. Oliver Messiaen, Gabriel Fauré. Französische Romantik. Er sagt, für ihren Ton lohne es sich zu kämpfen. Immer noch.
Auch wenn es aussichtslos scheint. Auch wenn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf Anfang Juni nach jahrelangem Rechtsstreit geurteilt hat, dass ein "Wiedereinstellungsanspruch zwar grundsätzlich in Betracht" komme, aber mit der Rechtssicherheit abzuwägen sei. Da die ...

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