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18. März 2010 06:52 Uhr

Interview

Andreas Voßkuhle und seine Sicht des Verfassungsgerichts

Als Präsident des Bundesverfassungs- gerichts bekleidet Andreas Voßkuhle das höchste Richteramt Deutschlands. Wie geht der Freiburger Jurist seine neue Aufgabe an? Ein Interview.

  1. Richter des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe setzen sich zur Urteilsverkündung ihre Barette auf. Foto: dpa

  2. Andreas Voßkuhle Foto: dpa

BZ: In Umfragen sagen 75 Prozent der Deutschen, sie haben großes oder sehr großes Vertrauen zum Bundesverfassungsgericht. Ist Ihnen das wichtig?
Voßkuhle: Ja. Ein gewisses Grundvertrauen der Bevölkerung ist sehr wichtig, damit im Einzelfall auch unpopuläre Urteile akzeptiert werden.

BZ: Das Vertrauen der Bevölkerung in Bundesregierung und Bundestag ist deutlich geringer… Ist es typisch, dass Deutsche mehr Vertrauen in Richter haben als in Politiker?
Voßkuhle: Der Rechtsstaat war in Deutschland meist populärer als die Demokratie. Aber ich habe den Eindruck, dass Leistungen der Politik in der Bevölkerung durchaus anerkannt werden, zuletzt etwa der relativ erfolgreiche Umgang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise.

BZ: Oft profiliert sich das Verfassungsgericht auf Kosten der Politik …
Voßkuhle: Nein, das ist nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht profiliert sich nicht, sondern unsere Aufgabe ist es, die Verfassung zu interpretieren. Allerdings nur dann, wenn wir vom Bürger, Verfassungsorganen oder auch der Politik angerufen werden.

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"Das Bundesverfassungsgericht profiliert sich nicht."
BZ: Bei der Inneren Sicherheit schicken Sie Gesetze regelmäßig auf eine Ehrenrunde. Die Politiker stehen als Exzesstäter da, die keine verfassungskonformen Gesetze machen können. Am Ende bekommt aber die Polizei mit kleinen Korrekturen doch was sie wollte.
Voßkuhle: Daran kann man doch auch sehen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich gar nicht so schlecht arbeitet. Wir dürfen mit unseren Entscheidungen dem Gesetzgeber nicht den notwendigen politischen Spielraum nehmen. Das entspricht auch der Verfassung, die den schonendsten Ausgleich verschiedener Rechtspositionen verlangt.

BZ: Der große Gewinner in der öffentlichen Wahrnehmung ist aber immer Karlsruhe.
Voßkuhle: Man sollte Einzelfälle nicht überbewerten. Das Bundesverfassungsgericht hat in 59 Jahren knapp 650 Gesetze und Verordnungen beanstandet, das ist nur ein sehr kleiner Bruchteil aller von der Politik beschlossenen Normen.

BZ: Soll der Bundespräsident im Vorfeld die Gesetze intensiver prüfen?
Voßkuhle: Das halte ich für keine gute Idee. Der Bundespräsident hat lediglich ein formales Prüfungsrecht. Nur in ganz offensichtlichen Ausnahmefällen kann er einem Gesetz wegen inhaltlicher Mängel die Unterschrift verweigern. Die inhaltliche Verfassungsprüfung von Gesetzen ist grundsätzlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das hierfür über die entsprechende Organisation und das Know-How verfügt. Der Bundespräsident ist nicht unbedingt selbst Jurist und müsste sich daher auf die Zuarbeit weniger, nicht speziell legitimierter Mitarbeiter und Gutachter verlassen.

"Nach Karlsruhe kommt man nicht mit einer persönlichen Agenda. (...) Es ist ein Ort der Pflicht und der Aufgabe."
BZ: Herr Voßkuhle, was ist eigentlich Ihre persönliche verfassungspolitische Agenda?
Voßkuhle: Nach Karlsruhe kommt man nicht mit einer persönlichen Agenda. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ort der individuellen Selbstverwirklichung. Es ist ein Ort der Pflicht und der Aufgabe.

BZ: Ihr Vorgänger, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Vorträgen oft eine Reduzierung der Staatsaufgaben angemahnt, damit der Sozialstaat zukunftsfähig bleibt. Was sind Ihre Ziele?
Voßkuhle: Mein Ziel ist, das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu wahren und zu mehren und seine Funktionsfähigkeit und die Qualität seiner Rechtsprechung zu erhalten.

BZ: Bei Ihrer Wahl vor zwei Jahren sagten Sie, Sie stehen den Grundpositionen der Sozialdemokratie nahe. Das muss für Sie doch irgendetwas bedeuten …
Voßkuhle: Sozialdemokratie bedeutet für mich in erster Linie Sympathie und Interesse für die Nichtmächtigen in der Gesellschaft, staatliche Verantwortung für die Gemeinwohlverwirklichung, Solidarität unter den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Willen, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verbessern im Sinne einer grundsätzlichen Reformbereitschaft. Allerdings ist auch ohne Eigeninitiative kein Staat zu machen. Im Verhältnis von Staat und Bürger müssen immer beide Pole – das sind Schutz und Freiheit – im Blick bleiben.

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Autor: Christian Rath