Die rechtlichen Grundlagen für Drohnenflüge sind noch unscharf.
Es hätte böse ausgehen können, als ein Airbus beim Landeanflug auf den Londoner Flughafen Heathrow am Sonntag mit einem unbekannten Objekt kollidierte. Der Pilot vermutet, dass es sich um eine Drohne gehandelt hat. Sollte das zutreffen, dann wäre es der erste Zusammenprall eines derartigen Fluggeräts mit einer Passagiermaschine – und Wasser auf die Mühlen derjenigen, die seit langem die laxe ...