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10. August 2012

Steuern

Wird das Ehegattensplitting zum Familiensplitting?

In der Debatte über das Ehegattensplitting unterstützt die CDU das in Frankreich übliche Familiensplitting.

  1. Dieses junge Hochzeitpaar muss sich keine Gedanken um das Ehegattensplitting machen. Es feiert in einer Kita in einer sorbisch-katholischen Gemeinde an der Lausitz einfach nur die (Vogel-)Hochzeit. Foto: dapd

BERLIN. Die Idee des Ehegattensplittings ist sehr alt – sie stammt aus Preußen aus dem Jahr 1891. Unter den Nationalsozialisten wurde sie stark forciert. Konrad Adenauer hat sie später übernommen. Richtig zufrieden ist keine Partei damit. Seit Jahren wird von links bis rechts über eine Reform diskutiert. Die Debatte ist durch den Vorstoß der 13 CDU-Abgeordneten für eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen und verheirateten Paaren neu entflammt. Alle Parteien links der Union wollen die Steuerprivilegien für Ehepaare abschaffen. Auch in der CDU gibt es Vorschläge, das Ehegatten- in ein Familiensplitting umzuwandeln. Die verschiedenen Modelle in der Übersicht:

Ehegattensplitting: In den Genuss dieses Steuervorteils kommen bisher nur verheiratete Paare, sofern sie vom Finanzamt zusammenveranlagt werden. Die gemeinsamen Einkünfte werden halbiert und entsprechend niedriger besteuert. Den größten Vorteil haben Paare, von denen nur einer arbeitet. Je höher die Einkommensdifferenz, desto größer der Steuervorteil. Die maximale Steuerersparnis liegt bei mehr als 15 000 Euro bei einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro. Der Staat verzichtet auf 15 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.

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Familiensplitting: In der CDU wird seit langem über dieses Modell diskutiert, das zum Beispiel in Frankreich praktiziert wird. Es verschafft Familien mit Kindern einen Extravorteil. Die Zahl der Kinder fließt in die Steuerberechnung mit ein. Bei einem Ehepaar ohne Kinder werden die Einkünfte durch zwei geteilt. Die ersten beiden Kinder schlagen sich zusätzlich jeweils mit dem Faktor 0,5 nieder, alle weiteren Kinder mit dem Faktor 1. So wird das Einkommen eines Ehepaars mit drei Kindern nicht wie in Deutschland halbiert, sondern durch vier geteilt. Im Vergleich mit der bisherigen Splittingregelung würden vor allem Familien mit mehr als drei Kindern und einem hohen Einkommen profitieren. 2006 hatte die CDU ein Modell für das Familiensplitting vorgestellt, dessen Kosten seinerzeit auf 13 Milliarden Euro taxiert wurden. Die Kosten ließen sich verringern, wenn der Splittingvorteil pro Kind gedeckelt würde. Bei einem Limit von 2500 Euro pro Kind, so die Berechnungen, wären es nur fünf Milliarden. Damals wollten die Reformer das Familiensplitting auch Eltern ohne Trauschein zugutekommen lassen.

Individualbesteuerung: In vielen Ländern (etwa Großbritannien, Schweden und Österreich) werden Eheleute individuell besteuert – als wären sie solo. Ein vergleichbares Modell war schon zu rot-grünen Zeiten erwogen worden. Damit Ehepaare, bei denen nur einer arbeitet oder die Einkommensunterschiede besonders hoch sind, nicht schlechtergestellt werden als Alleinstehende, war vorgesehen, dass der Partner, der besser verdient, einen Teil seiner Einkünfte gegenüber dem Finanzamt steuerfrei auf den anderen übertragen kann. Zunächst waren 20 000 Euro als übertragbare Summe im Gespräch. Die Grünen haben 2006 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem von 10 000 Euro die Rede war. In der SPD wird ein Modell diskutiert, in dem 13 806 Euro übertragen werden könnten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ausgerechnet, dass Ehepaare im Regelfall nur geringe Einbußen bei ihren Realeinkommen hätten. Sie müssten im Schnitt auf 25 Euro im Monat verzichten. In Familien, die von nur einem Verdienst leben, kann dieser Betrag aber auch dreistellig werden.

Autor: Armin Käfer


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