Persönlichkeitsrecht geht vor
Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden.
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte 2017 über den umstrittenen Sänger gesagt: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (...), aber das ist strukturell nachweisbar." Naidoo setzte sich im vergangenen Jahr mit einer Unterlassungsklage in Regensburg durch, der Zentralrat der Juden zeigte sich damals sehr überrascht von der Entscheidung. Aber auch in der nächsten Instanz gewann der Sänger, die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Referentin hatte ihre Berufung unter anderem damit begründet, dass das Landgericht zu Unrecht verlangt habe, dass sie gewichtige Beweise für ihre Meinung vorlege.
Das OLG nannte die Äußerungen nun ebenfalls rechtswidrig. Das Persönlichkeitsrecht Naidoos überwiege hier das Recht der freien Meinungsäußerung der Referentin. Das Gericht würdigte dabei ausdrücklich Äußerungen und Verhalten des Sängers: So habe dieser angegeben, die in zwei Liedern behaupteten antisemitischen Klischees seien tatsächlich eine falsche Interpretation seiner Texte.
Außerdem habe der Sänger im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gegeben und außerdem unstreitig Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass unterstützt.
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