Bibliotheken dürfen ihre Bücher einscannen und an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Den Nutzern darf sogar erlaubt werden, Teile der eingescannten Bücher auf einen USB-Stick zu laden und mit nach Hause zu nehmen.
Seit 2006 haben öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit, in ihren Räumen elektronische Leseplätze ...