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Urteil

TÜV haftet nicht für fehlerhafte Brustimplantate

Christian Rath

Von

Fr, 23. Juni 2017

Panorama

Der Bundesgerichtshof hat im Streit um fehlerhafte Brustimplantate entschieden.

Chancen auf Schmerzensgeld gibt es für Elisabeth Schmitt nicht.   | Foto: dpa
Chancen auf Schmerzensgeld gibt es für Elisabeth Schmitt nicht. Foto: dpa

KARLSRUHE. Der TÜV-Rheinland haftet nicht für fehlerhafte Brustimplantate, auch wenn er zuvor den Hersteller überprüft hatte. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte eine Frau aus Rheinland-Pfalz, Elisabeth Schmitt, die sich 2008 Silikonkissen des französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen ließ. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Implantate nur billiges Silikon enthielten.

Zwei Jahre nach der Brust-OP von Elisabeth Schmitt stellten französische Behörden fest, dass die Brustimplantate nur billiges Industriesilikon enthielten. Auf ...

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