Die Anhänger von E-Zigaretten können weiter dampfen. Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für die Plastikzigaretten sind keine zulassungspflichtigen Arzneimittel - und damit frei verkäuflich.
Die umstrittenen E-Zigaretten sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten ...