Eltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der Entscheidung. Die Richter wollten ...