Die Betreiber eines Bewertungsportals für Autofahrer müssen persönliche Daten besser schützen. Bewertungen anhand des Kennzeichens dürfen nur für Betroffene einsehbar sein.
Hotels im Internet bewerten? Kein Problem. Eine Arztpraxis? Warum nicht. Auch wenn Schüler ihren Lehrern Noten geben, hat die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen damit kein Problem.
Wenn es aber um den privaten Bereich geht, ist Schluss. Diese Sicht ...