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Flugrecht

Bundeskabinett beschließt neue Vorschriften zu Drohnen

Michael Saurer und dpa

Von & dpa

Do, 19. Januar 2017

Panorama

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Verordnung für die Nutzung von Drohnen beschlossen / Die gefällt nicht jedem.

Drohne über Freiburg  | Foto: Ingo Schneider
Drohne über Freiburg Foto: Ingo Schneider

BERLIN (dpa). Für die einen sind sie ein ernsthaft betriebenes Hobby oder sogar ein Mittel zum Broterwerb, für die anderen ein echtes Ärgernis. Am Betrieb privater Drohnen scheiden sich die Geister. Immer wieder soll es in der Vergangenheit auch zu gefährlichen Zwischenfällen gekommen sein. Um die rechtlichen Graubereiche, in denen sich viele Drohnenpiloten bislang bewegten, etwas auszuleuchten, hat das Bundeskabinett am Mittwoch neue Vorschriften beschlossen.

Wie viele Drohnen gibt

es in Deutschland?
Schätzungen gingen im vergangenen Jahr von etwa 400 000 privaten Drohnen aus. Mittlerweile dürften es sogar deutlich mehr sein, denn der Einzelhandel rechnete im Weihnachtsgeschäft mit dem Verkauf von Zehntausenden zusätzlichen Fluggeräten. Bis zum Jahr 2020 soll die Zahl nach jüngsten Prognosen sogar auf rund 1,1 Millionen steigen.

Was ändert sich nun

für Drohnenpiloten?
Zunächst muss der Bundesrat der von Bundesverkehrsministerium verfassten Verordnung zustimmen. Wenn das der Fall ist, gilt künftig außerhalb von Modellflugplätzen eine Maximalflughöhe von 100 Metern. Zudem dürfen Drohnen nur noch in Sichtweite des Piloten fliegen. Über sensiblen Gebieten – etwa in der Nähe von Flughäfen oder Regierungsgebäuden – gilt absolutes Flugverbot. Auch der Überflug von Wohngebäuden wird untersagt, es sei denn, der Grundstückseigentümer erlaubt dies ausdrücklich.

Kommt nun der

Drohnen-Führerschein?
Bei Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilo – das betrifft die meistgenutzten Drohnen der DJI Phantom-Reihe oder den Yuneec Typhoon q500 nicht – wird künftig ein "Kenntnisnachweis" erforderlich. Wer keine gültige Pilotenlizenz besitzt, muss nun eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle ablegen oder durch einen Luftsportverband eingewiesen werden. Wie diese Prüfung aber aussieht, das steht noch in den Sternen. Jan Schönberg, Pressesprecher des Deutschen Modellfliegerverbands, ist ratlos. "Das ist kein Vorschlag von uns, wie das funktionieren soll, ist mir nicht klar." Auch in der Region zuckt man mit den Schultern. Manfred Hirth, Vorsitzender der Breisgauer Modellflieger etwa, sagt, dass es in seinem Verein gar keine Drohnenpiloten gebe und somit auch niemand wisse, welche Vorschriften für Drohnen einzuhalten seien.



Müssen Drohnen künftig

registriert werden?
Eine weitere Änderung sieht vor, dass Drohnen künftig eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden können. Ähnlich wie das Nummernschild beim Auto benötigen in Zukunft schon kleine Drohnen und Modellflugzeuge ab 250 Gramm eine Plakette mit Namen und Adresse des Halters. Ob das ausreicht, ist aber umstritten.

Wie fallen die Reaktionen

auf die Verordnung aus?
Durchwachsen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) spricht zwar von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit" – anstelle der Plakette mit Name und Adresse wünscht sich der BDL allerdings eine strengere Registrierung der Drohnen. Auch Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, hält die geplante Kennzeichnungspflicht für nicht ausreichend: "Notwendig ist ein zentrales Drohnenregister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können."

Besonders verärgert sind derweil die Modellflieger, für die die Neuverordnung ebenfalls Konsequenzen hat. Dies betrifft insbesondere die Beschränkung der Flughöhe auf 100 Meter außerhalb von Modellflugplätzen. "Dann können wir unser Hobby gleich ganz sein lassen", sagt Jan Schönberg vom Deutschen Modellfliegerverband. Verwundert sei der Verband, insbesondere da er bis zuletzt mit dem Verkehrsministerium beraten habe und eigentlich eine tragfähige Lösung ohne die Höhenbeschränkung gefunden wurde. Wie diese nun "über Nacht" doch noch Einzug in die Verordnung gefunden habe, sei schleierhaft. Kritik dazu gibt es auch aus den Reihen der Sozialdemokraten. Nach Ansicht von SPD-Fraktionsvize Sören Bartol schießt Dobrindt mit der Höhenbeschränkung für Modellflieger über das Ziel hinaus. "Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen", so Bartol.

Ressort: Panorama

  • Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der BZ vom Do, 19. Januar 2017:
  • Zeitungsartikel im Zeitungslayout: PDF-Version herunterladen

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