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23. Juni 2010 12:07 Uhr

Hinter Gittern

Sicherungsverwahrung: Wie die JVA Freiburg Häftlinge auf die Freilassung vorbereitet

Im Freiburger Gefängnis sitzen fast alle Sicherungsverwahrten aus Baden-Württemberg. Mit Kursen werden nun einige auf ihre Entlassung vorbereitet. Dabei fürchten manche sogar die Freiheit.

Um 13 Uhr sind im Trakt III/3 die Zellen dicht. Es gibt Fischfilet mit Salzkartoffeln und Kräutersoße. Zwei Häftlinge rollen mit einem Wagen von Zellentür zu Zellentür und reichen das Mittagessen hinein. Die Türen sind geschlossen, denn ein Vollzugsbeamter zählt routinemäßig, ob alle da sind: 24. Niemand fehlt – dabei waren es bis vor kurzem in der Abteilung für Sicherungsverwahrte einige mehr. Weil 15 von ihnen bald in Freiheit kommen könnten, hat die Freiburger Justizvollzugsanstalt einige von ihnen in einen Neubau umgesiedelt.

"Wir wollen und müssen mit ihnen dort mehr machen", sagt Thomas Rösch, seit 1989 Leiter der JVA. Kaum einer dürfte mehr Erfahrung im Umgang mit Häftlingen haben als der weißhaarige Jurist aus Waldkirch. Rösch kann mit ihnen herzlich umgehen, er kann Häftlinge aber auch mit Donnerhall aus seinem Büro werfen, wenn wieder einer an allem und jedem herumkrittelt.

Wie trete ich auf?

Nun will Rösch besonders den Sicherungsverwahrten helfen, denen die Freiheit winkt. Soziales Training steht auf dem Programm: Wie trete ich auf? Wie bewerbe ich mich? Wie komme ich zurecht in einer völlig veränderten Welt? "Jemand, der 30 Jahre in Haft war und plötzlich durch die Einkaufsstraße laufen soll, ist damit völlig überfordert", sagt Silvia Schneider, eine von vier Psychologinnen in der Freiburger JVA.

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Das Freiburger Gefängnis ist Baden-Württembergs Langstrafenanstalt. Dort sitzen bis auf wenige Ausnahmen alle Sicherungsverwahrten im Land. Zur Zeit sind es 58, die meisten von ihnen sind Sexualstraftäter oder Gewaltverbrecher. 15 von ihnen gehören zu den insgesamt 17 Altfällen im Südwesten, bei denen die Sicherungsverwahrung vor 1998 angeordnet wurde und noch auf zehn Jahre befristet war. Die rot-grüne Bundesregierung schaffte die Befristung seinerzeit jedoch ab – rückwirkend für alle Sicherungsverwahrten. Eine damals populäre Entscheidung ("Wegsperren, und zwar für immer", wünschte sich Kanzler Schröder für Sexualverbrecher), die jedoch laut jüngstem Urteil gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

"Wir hängen nun in der Luft" Thomas Rösch

Die Sicherungsverwahrung, so das Urteil der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, sei faktisch eine Strafe. Deshalb dürfe sie nicht rückwirkend verhängt werden. In Deutschland gilt die Sicherungsverwahrung bisher lediglich als Maßregel.

"Wir hängen nun in der Luft", beschreibt Anstaltsleiter Rösch die Situation, die das Straßburger Urteil geschaffen hat. Einer seiner Häftlinge hat bereits schriftlich die Entlassung beantragt. Weil das Urteil allerdings nicht unmittelbar bindend ist, zwingt es Rösch und seine Kollegen noch nicht, die betroffenen Sicherungsverwahrten freizulassen. Die Entscheidung darüber fällt wie bisher die Strafvollzugskammer des zuständigen Landgerichts. Die Landgerichte wiederum schauen derzeit nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Dort ist die Klage eines Sicherungsverwahrten anhängig, der nach dem Straßburger Urteil per Eilverfahren zurück in die Freiheit will.

Die Karlsruher haben ein Eilverfahren jedoch abgelehnt – verständlich bei einer solch brisanten Grundsatzentscheidung. "Das Thema ist sehr heiß, deswegen bin ich froh, dass das Gericht entscheidet und nicht die Politik", gesteht Rösch. Er hofft aber, Karlsruhe lässt sich nun nicht zu viel Zeit. Wann es ein Urteil gibt und der erste Sicherungsverwahrte freikommt, ist noch nicht zu sagen. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) forderte schon mal, möglichen Freigelassenen sollte auch ohne ihr Einverständnis eine elektronische Fußfessel angelegt werden können.

"Ein Restrisko bleibt – auch bei der besten Prognose."
Silvia Schneider, Psychologin
Der Fisch ist ausgeteilt. Der Vollzugsbeamte schließt eine Zelle nach der anderen wieder auf. Die Sicherungsverwahrten können nun essen, wo sie möchten: in ihrer Zelle, im Gemeinschaftsraum oder bei Mithäftlingen. Nach deutschem Recht stehen den Sicherungsverwahrten gewisse Privilegien zu, weil sie ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben und ihnen das Leben gerade wegen der ungewissen Perspektive erleichtert werden soll.

Kleintiere sind erlaubt. Einer der Sicherungsverwahrten hat in seiner Zelle einen Käfig mit einem Wellensittich. Auf dem Schreibtisch steht ein geflochtener Korb mit Äpfeln. An den Wänden hängen Poster von Fußballern und halbnackten Frauen. Zu sprechen sind die Zellenbewohner nicht: Jeden Reporterkontakt hat Golls Justizministerium untersagt. Stattdessen spricht an der Innenseite der Zellentür ein Schild: "Wenn Arschlöcher fliegen könnten, wäre hier der Flughafen". Ein Witz, keine Kraftmeierei.

"Im Vollzugsalltag sind die Sicherungsverwahrten in der Regel ungefährlicher als andere Häftlinge", sagt Thomas Gorzel, der als Sozialarbeiter mit allen Häftlingen zu tun hat. "Die Gefährlichkeit beschränkt sich bei den meisten auf ihr spezielles Delikt, und diese Möglichkeit ist zum Beispiel bei Sexualstraftätern hier nicht vorhanden." Am Ende des Gefängnistraktes, am Rand einer Glasfront deutet Gorzel auf den Boden: "Das hier ist ein beliebter Platz, weil man von hier aus relativ weit in die Freiheit schauen kann."

Die Fenster zeigen Richtung Norden, von da, wo Gorzel jetzt steht, kann man gerade noch die Anfänge des Schwarzwalds sehen. "Wir hatten mal einen Sicherungsverwahrten, der immer hier stand und hoch in den Wald geschaut hat", erinnert sich der Sozialarbeiter. "Als er später freigekommen ist, wollte er als erstes dort hoch, um die Perspektive zu wechseln und hier runter zu schauen." Er galt als nicht länger gefährlich.

Sicherungsverwahrung bedeutet keineswegs Wegsperren auf immer und ewig. Wenn ein Gutachter Ungefährlichkeit bescheinigt und das zuständige Gericht dem Gutachten folgt, können Sicherungsverwahrte in die Freiheit entlassen werden. Alle zwei Jahre muss laut Gesetz überprüft werden, ob der Grund für eine Sicherungsverwahrung fortbesteht. "Manche sind schon so häufig begutachtet worden, dass sie die Schnauze voll davon haben", berichtet Psychologin Silvia Schneider. Doch nicht nur die Altfälle, denen nun Entlassung winkt, auch andere Häftlinge und Sicherungsverwahrte werden in der JVA auf die Freiheit vorbereitet. "Sozialtherapie ist die schärfste Waffe, die wir haben", sagt Silvia Schneider ernst. "Das geht an die Substanz der Menschen, weil sie immer wieder mit ihrer Straftat konfrontiert werden."

Doch hier sind keine Chirurgen am Werk, die einen bösen Tumor aus dem Kopf der Menschen herausschneiden. Es findet keine Gehirnwäsche statt. In Gruppen- und Einzelsitzungen versuchen die Psychologen, die Persönlichkeitsstörungen der Häftlinge zu therapieren – immer mit deren Einverständnis.

Ein Restrisiko bleibt

"Natürlich bleibt ein Gutachten über die Gefährlichkeit eines Sicherungsverwahrten letztlich immer eine Wahrscheinlichkeitsaussage", betont Silvia Schneider. Ein gewisses Restrisiko bleibe, auch bei den besten Prognosen. Ein Risiko, mit dem die Gesellschaft leben müsse, sagt Anstaltsleiter Rösch. Von den Sicherungsverwahrten, die früher nach zehn Jahren freigekommen sind, seien weit weniger rückfällig geworden, als man angenommen habe. Die Frage ist also: Wie findet man die Ungefährlichen? Zumal bei Rückfällen die Gutachter von den Boulevardmedien quasi gelyncht werden.

In Trakt III/3 wird das Thema Freiheit seit dem Straßburger Urteil rege diskutiert. Denn die ist manchem plötzlich viel näher gerückt, als er wollte. "Bei einigen hat das große Ängste ausgelöst", erzählt Thomas Gorzel. Manche unter den Sicherungsverwahrten hielten sich selbst für gefährlich und wollten gar nicht aus ihrem geregelten Gefängnisleben. Andere fürchteten, einfach auf die Straße gestellt zu werden. "Die Sicherungsverwahrten wissen nur zu gut, dass die Gesellschaft draußen nicht eben auf sie wartet."

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Autor: Arne Bensiek