Wenn ein Straftäter nach Jahrzehnten hinter Gittern in die Freiheit zurückkehrt – dann ist hierfür eigentlich eine intensive Vorbereitung nötig. Nach den jüngsten Urteilen zur Sicherheitsverwahrung ist das aber nicht möglich.
FREIBURG. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte entschieden – und der Justizvollzugsanstalt in Freiburg blieben gerade einmal zweieinhalb Tage Zeit. 60 Stunden also, um den verurteilten ...