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13. Mai 2009

Behinderte bleiben an der Waldorfschule

Rau legt keine Berufung ein

STUTTGART/EMMENDINGEN.. Die Waldorfschule Emmendingen kann weiterhin behinderte Kinder im Normalunterricht fördern. Das Kultusministerium zieht seine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) zurück. Schulminister Helmut Rau (CDU) verzichtet damit auf den Widerspruch gegen das Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts, das die Integration von Behinderten in den Regelunterricht nach dem Emmendinger Modell grundsätzlich für rechtens erachtet hatte.

Geklagt hatte der Förderverein der Waldorfschule, weil das Kultusministerium den zugrunde liegenden Modellversuch nicht fortsetzen wollte und damit die über dem Regelsatz liegende Finanzierung zu scheitern drohte. Das Gericht erkannte damals unter anderem an, dass der Emmendinger Unterricht sehr wohl ins Schulsystem des Landes passe. Dies gilt erst recht, weil Rau jüngst die generelle Sonderschulpflicht aufgehoben hat. Die Emmendinger Waldorfschule wird nun als Ersatzschule offiziell anerkannt.

Die Freiburger Verwaltungsrichter hatten wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung vor dem VGH zugelassen. Auch das Kultusministerium wollte den weiteren Rechtsweg zunächst einschlagen, weil es die Folgerungen aus dem Urteil nicht anerkennen wollte. Jetzt allerdings liegt dem Ministerium die schriftliche Urteilsbegründung vor. Rau wird heute dem Landtag erklären, warum er den Spielraum des Freiburger Urteils eher zu Lasten der Schulbürokratie und zugunsten der Emmendinger Eltern auslegt. Auch die Opposition hatte nach dem Urteil gefordert, der Integrativen Waldorfschule keine Steine mehr in den Weg zu legen. Für das Ministerium wegweisend seien, so Rau gestern im Kabinett, ältere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema.

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Autor: Andreas Böhme