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24. Oktober 2008

"Das Kind mit dem Bad ausgeschüttet"

Neues Versammlungsgesetz soll Aufmärsche von Radikalen stoppen / Das trifft auch andere.

STUTTGART. Das Land will mit dem neuen Versammlungsgesetz Radikale bekämpfen. Doch auch Gewerkschaften, Verbände, Datenschützer und Grüne haben massive Vorbehalte gegen den Gesetzesentwurf.

Als die NPD zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 2005 durch das Brandenburger Tor marschieren wollte, war der Aufschrei groß. Es folgte eine Debatte, wie Berlin Aufmärsche Rechtsextremer erschweren könnte. Seit der Föderalismusreform sind die Länder fürs Versammlungsrecht zuständig. Ob es sich in den besten Händen befindet, wird aber bezweifelt. In Bayern ist das erste Versammlungsrecht eines Landes in Kraft getreten, gegen das 13 Verbände und Parteien Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Darunter pikanterweise die FDP, die künftig mit der CSU regieren will und Lockerungen des Gesetzes zu einer Koalitionsbedingung erhob.

Auch der ähnliche baden-württembergische Entwurf ist umstritten. Gegen ihn plant ein vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) angeführtes Aktionsbündnis für 6. Dezember in Stuttgart eine Großdemo. Im gerade beendeten Anhörungsverfahren gab es sehr kritischer Stellungnahmen. So hält DGB-Landeschef Rainer Bliesener die Pläne in Teilen für verfassungswidrig und fürchtet massive Einschränkungen des Demonstrationsrechts für alle. Der Vorsitzende des Anwaltsvereins Baden-Württemberg, Peter Kothe, sieht für missbräuchliche Beschränkungen von Versammlungen Tür und Tor geöffnet.

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Dabei hat Innenminister Heribert Rech (CDU) anderes im Sinn: Er wolle das Versammlungsrecht gegen den Missbrauch durch Extremisten von links wie rechts schützen. Das soll unter anderem ein "Militanzverbot" gewährleisten, das außer Uniformen auch paramilitärisches Auftreten untersagt. Und: Behörden dürfen Versammlungsleiter und Ordner ablehnen, wenn diese etwa wegen Körperverletzung vorbestraft sind. Ihre Namen müssen daher vorher gemeldet werden.

Während FDP-Innenexperte Hagen Kluck dadurch die Versammlungsfreiheit vor Missbrauch durch Extremisten geschützt sieht, fürchtet DGB-Boss Bliesener, dass das "Kind mit dem Bade ausgeschüttet " wird. So argwöhnt der DGB, dass Streikposten und rote Kappen oder Streikwesten unter das Militanzverbot fallen können. Vor allem aber hält es der DGB gerade bei Großdemos für unmöglich, vorab Name, Anschrift und Geburtsdatum der Ordner zu liefern. So seien in Stuttgart schon 2000 Ordner aus fünf Bundesländern im Einsatz gewesen.

Der Entwurf, klagt auch Landesdatenschutzbeauftragter Peter Zimmermann, orientiere sich vor allem an den Bedürfnissen der Polizei. "Aber ob er den Erfordernissen der Versammlungsfreiheit gerecht wird, ist doch sehr die Frage." Der Anwaltsverein hat sich bereits ein Urteil gebildet: Der Entwurf werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht und könne auch dem Missbrauch durch Extremisten nicht rechtssicher begegnen. Grünen-Innenexperte Uli Sckerl geht mit dem Entwurf am härtesten ins Gericht: Das neue Gesetz ziele darauf ab, "abzuschrecken, einzuschränken, zu verbieten und zu überwachen".

Autor: Roland Muschel