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Urteil

Die Sauschwänzlebahn darf auch im Winter fahren

  • Mi, 18. Juli 2018, 11:00 Uhr
    Stühlingen

Touristen können künftig auch in den Wintermonaten in die Sauschwänzlebahn einsteigen. Das Fahrverbot zum Schutz einer Fledermausart ist aufgehoben worden.

Die historische Sauschwänzlebahn gehör... Touristenattraktionen im Schwarzwald.  | Foto: Juliane Kühnemund
Die historische Sauschwänzlebahn gehört zu den beliebtesten Touristenattraktionen im Schwarzwald. Foto: Juliane Kühnemund
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Dienstag das Betriebsverbot für die historische Sauschwänzlebahn zwischen Weizen und Zollhaus in den Wintermonaten für unzulässig erklärt. Das Regierungspräsidium hatte das Betriebsverbot zum Schutz einer seltenen, streng geschützten Fledermausart erlassen und sich dabei auf europäische Artenschutzrichtlinien gestützt. Dagegen hatte der Betreiber der Bahnlinie an der Grenze zwischen den Landkreisen Waldshut und Schwarzwald-Baar geklagt.

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Das Regierungspräsidium habe, so die Urteilsbegründung, nicht hinreichend geprüft und abgewogen, ob auch vergleichsweise mildere Beschränkungen dem Artenschutz ebenso gedient hätten, die den Betreiber weniger stark belasten. Das Regierungspräsidium will nach eigenen Angaben das Urteil nun genauer auswerten und gemeinsam mit dem Betreiber nach einer Lösung suchen.

Ressort: Stühlingen

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