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02. Juni 2010 17:45 Uhr
Dokumentation
Ermittlungen gegen Zollitsch: Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg
Die Erzdiözese Freiburg wehrt sich gegen die Vorwürfe gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Gegen ihn wird wegen Beihilfe zum sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt. Wir dokumentieren die am Mittwoch veröffentlichte Stellungnahme des Erzbistums:
Die Erzdiözese Freiburg wehrt sich gegen die Vorwürfe gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Gegen ihn wird wegen Beihilfe zum sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt. dpa dokumentiert die am Mittwoch veröffentlichte Stellungnahme des Erzbistums:
"Die Erzdiözese Freiburg ist im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, damit die Substanzlosigkeit der Vorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch rasch dokumentiert werden kann.
Das Ordinariat Freiburg hatte bereits in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass es nach Bekanntwerden eines Vorwurfs gegen den beschuldigten Zisterzienserpater rasch gehandelt, den Orden eingeschaltet und den Zisterzienserorden auf die zu ziehenden Konsequenzen hingewiesen hat.
Die Vorwürfe treffen nicht zu, weil
1. der Erzdiözese Freiburg erst seit Ende 2006 bekannt war, dass es in den 60er Jahren zumindest einen Fall von sexuellem Missbrauch bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gab
2. Dr. Zollitsch als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese keinesfalls 1987 eine erneute "Anstellung dieses Paters" in Birnau veranlasst hat: Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben – wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte. Deren Zusammensetzung wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt.
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Der frühere Personalreferent Zollitsch hat also
a) weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren b) noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters gewusst c) und einen solchen Einsatz schon gar nicht veranlasst.
Zur Erläuterung: Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine "Territorialabtei", die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau. Bei einer "Territorialabtei" handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung – wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof. Geleitet wird sie von einem Abt (als "eigenberechtigter Ortsordinarius"), der die entsprechenden Rechte und Pflichten in seinem Gebiet wahrnimmt. Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.
Der nun verbreitete Verdacht eines strafbaren Verhaltens von Dr. Robert Zollitsch im Zusammenhang mit dem Kloster Birnau entbehrt also bereits mangels Zuständigkeit, aber auch in der Sache jeder Grundlage.
Der Strafantrag wurde nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch Journalisten zugeleitet – in der erkennbaren Absicht, mit dem sensationsheischend formulierten Vorwurf der "Beihilfe zum sexuellen Missbrauch" gegen einen Erzbischof Medieninteresse zu provozieren. Ein Blick auf die schon seit Monaten bekannten und veröffentlichten Fakten macht deutlich, dass die Erzdiözese Freiburg Ende 2006 – unverzüglich nach dem Bekanntwerden eines Falls von sexuellem Missbrauch aus den 60er Jahren bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau – den dort zuständigen Zisterzienserorden informiert hat."
- Dokumentation: Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Autor: dpa
