Justiz
Fall Alessio: Staatsanwalt schließt die Akten
Für Landrätin Störr-Ritter und die Mitarbeiter im Jugendamt bleibt die Angelegenheit ohne strafrechtliche Folgen.
FREIBURG. Der Stiefvater und der Sachbearbeiter im Jugendamt: Dies sind die einzigen Personen, die strafrechtlich wegen des Tods des kleinen Alessio im Januar 2015 in Lenzkirch belangt werden. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat mitgeteilt, dass sie wegen der 13 Anzeigen, die gegen Landrätin Störr-Ritter und deren Mitarbeiter eingingen, keine Ermittlungen einleiten will. Alessio und seine Familie standen unter Beobachtung des Kreisjugendamtes, als der Stiefvater den Dreijährigen tötete.
Die Staatsanwaltschaft verweist in ihrer Mitteilung darauf, sie habe die Akten des Ermittlungsverfahrens gegen den Mitarbeiter des Jugendamtes – er hat den ...